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Wann Erben für Schulden des Erblassers haften

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 19. Sept. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch die Verpflichtung, Nachlassverbindlichkeiten zu bedienen. Ob und in welchem Umfang Sie persönlich haften, hängt von Ihrer Annahmeentscheidung und möglichen Nachlassverfahren ab.


Annahme der Erbschaft – volle Haftung

Wenn Sie die Erbschaft „reine Hand“ annehmen, haften Sie unbeschränkt:

  • Mit dem Nachlassvermögen

  • Mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Nachlassschulden

Es gibt keine automatische Trennung zwischen Erben- und Privatvermögen.


Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarhaftung

Die Annahme unter dem „Verschaffungsgrundsatz“ oder auf „Neueröffnungsbilanz“ (früher: „Nachlassinventar“) schränkt Ihre Haftung ein:

  • Sie haften nur bis zur Höhe des Nachlassvermögens

  • Persönliches Vermögen bleibt geschützt


Voraussetzungen:

  • Erklärung vor dem Nachlassgericht innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Erbfalls

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Erben


Ausschlagung der Erbschaft

Die vollständige Ausschlagung befreit von jeder Haftung:

  • Erbe wird nicht Teil der Erbengemeinschaft

  • Frist: sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsfällen sechs Monate)

  • Erklärung beim Nachlassgericht oder Notar

Nach erfolgreicher Ausschlagung springt der Nächste in der gesetzlichen Erbfolge ein.


Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung

Ist der Nachlass überschuldet, hilft das Insolvenzverfahren:

  • Antrag auf Nachlassinsolvenz schützt Erben vor persönlicher Haftung

  • Gericht bestellt einen Nachlass­verwalter, der Schulden zahlt und Vermögen verteilt

  • Erben bleiben unbehelligt, solange sie die Insolvenz nicht verhindern

Alternativ kann das Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung anordnen, wenn ein Erbe sie beantragt.




Praxistipps für Erben

  • Entscheiden Sie schnell: Fristen zur Ausschlagung und Inventarhaftung sind kurz.

  • Verschaffen Sie sich eine Übersicht über Vermögen und Schulden des Erblassers.

  • Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Haftungsfallen zu vermeiden.

  • Prüfen Sie, ob Nachlassinsolvenz sinnvoll ist, statt reine Aneignung zu riskieren.

  • Üben Sie Ihre Erbenrechte nur unter Bedacht aus, um finanzielle Belastungen zu begrenzen.


Eine kluge Annahmestrategie schützt Sie vor persönlichen Haftungsrisiken und bewahrt Ihr Vermögen

 
 
 

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