Erbrecht - Familie, Vermögen, Vertrauen.

Honorar
Als Ihr Rechtsanwalt ist es mir besonders wichtig, dass Sie stets klar und nachvollziehbar über die anfallenden Kosten informiert sind. In der Regel orientieren sich die Anwaltsgebühren an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das die Honorare für anwaltliche Leistungen in Deutschland regelt. Dabei berücksichtige ich stets die Komplexität und den Umfang Ihres Falls, um Ihnen ein faires und transparentes Angebot zu machen.
Neben dem RVG bin ich selbstverständlich auch an die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gebunden. Diese stellen sicher, dass Anwälte nicht nur eine faire und transparente Honorargestaltung bieten, sondern auch die hohen ethischen und professionellen Standards des Berufsstandes einhalten.
Telefonische Ersteinschätzung
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist eine schnelle, unverbindliche Beratung, die Ihnen hilft, einen ersten Überblick über die rechtliche Situation zu bekommen, ohne sofort ein umfangreiches Mandat einzugehen. In diesem Gespräch beantworte ich Ihnen grundlegende Fragen zu Ihrem Anliegen und erläutere, ob und wie eine weitergehende rechtliche Beratung oder Unterstützung notwendig ist.
Kostenlos
Erstberatung
Eine Erstberatung in meiner Kanzlei ist eine ausführliche und fundierte rechtliche Beratung zu Ihrem Anliegen. In diesem Gespräch nehme ich mir die Zeit, Ihre rechtliche Situation im Detail zu prüfen, und biete Ihnen eine erste Strategie und Handlungsoptionen, die Ihnen helfen, eine informierte Entscheidung über die nächsten Schritte zu treffen.
190,00€ zzgl. 19% MwSt. - §34 RVG
Interessenvertretung
Wenn Sie sich entscheiden, mir den Auftrag zu erteilen, beginne ich mit der Bearbeitung Ihres Falls – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, je nachdem, welche die beste Strategie ist.
Schriftverkehr mit dem Gegner: Im ersten Schritt werde ich versuchen, den Streitfall außergerichtlich zu lösen. Falls eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist oder der Gegner sich weigert, den Anspruch anzuerkennen, werde ich gerichtliche Schritte einleiten.
Individuelle Vergütungsvereinbarung: Gesetzliche Gebühren nach RVG oder Stundensatz