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Wenn der lange verschollene Erbe plötzlich den Pflichtteil einfordert

  • Hendrik M. Teschner
  • 13. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Es kann der Schock schlechthin sein, wenn nach Jahren ohne jeglichen Kontakt ein naher Verwandter plötzlich mit der Pflichtteilsforderung vor der Tür steht. Plötzlich geht es nicht mehr um Familienbande oder stille Trauer, sondern um knallhartes Geld – und um das, was der Gesetzgeber jedem Enterbten garantiert.

Die überraschende Nachricht

Stellen Sie sich vor: Nach dem Todesfall Ihrer Eltern berichten Sie im engsten Kreis von Trauer und Erinnerungen. Alles scheint geregelt, das Familienhaus verkauft, das Erbe zwischen Ihnen und Ihren Geschwistern verteilt. Wochen später steht Ihr Cousin vor der Tür – seit Jahrzehnten hatten Sie keinen Kontakt – und verlangt seinen Pflichtteil. In seinem Schreiben beruft er sich auf § 2303 BGB und verlangt die Auszahlung der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für die unmittelbaren Erben stellt sich oft folgende Frage: „Wie kann jemand, der uns nie besucht, heute Anspruch auf unsere mühsam eingerichtete Erbquote haben?“ Doch das Gesetz schützt genau diese Konstellationen, um existenzielle Tabus zu wahren.

Rechtliche Grundlage: Pflichtteil trotz Enterbung

Unabhängig davon, wie eng oder fern die Beziehung war, steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu, wenn sie im Testament nicht bedacht oder gar ausdrücklich enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs.

  • Ein­ge­schränkter Kreis: Ehe­partner, Kin­der und in wenigen Fällen Eltern.

  • Kein Eigen­tums­an­spruch: Pflicht­teils­be­rech­tigte erhalten Geld, aber keine konkreten Vermögens­titel.

Selbst wenn ein Testament klar und lückenlos formuliert ist, bleibt der Pflichtteil unangetastet. Das verschafft Enterbten wie Ihrem lang verschollenen Cousin automatisch eine juristische Grundlage.

Emotionale Fallstricke und familiärer Unmut

Wenn ein naher Verwandter nach langer Abwesenheit Geld fordert, prallen zwei Welten aufeinander:

  1. Pflichtgefühle der Erben: Kinder wünschen sich vielleicht, dass das elterliche Lebenswerk innerhalb eines vertrauten Kreises bleibt.

  2. Recht auf Teilhabe: Gesetzgeber zielt darauf ab, existenzielle Notlagen zu verhindern – unabhängig von zwischenmenschlichen Bindungen.

Dieser Konflikt kann zu scharfen Vorwürfen führen („Du hast nie nach uns gefragt – jetzt willst du unser Erbe!“) und belastet Trauerprozesse.

Ablauf der Forderung

  1. Auskunftsanforderung: Der Pflichtteilsberechtigte verlangt zunächst ein Nachlassverzeichnis, um Wert und Umfang zu klären.

  2. Berechnung des Betrags: Nach Eingang aller Unterlagen berechnet der Anwalt oder das Finanzamt die Pflichtteilsquote.

  3. Zahlungsaufforderung: Innerhalb einer Frist (meist 30 Tage) muss die Auszahlung erfolgen, sonst droht Zwangsvollstreckung.

Erben sind gezwungen, mindestens einen Teil liquide zu halten oder Immobilien anzurechnen, um Fristen einzuhalten.

Präventive Maßnahmen für den Erblasser

Um spätere Pflichtteilsforderungen Einhalt zu gebieten, kann der ursprüngliche Erblasser bereits vorsorgen:

  • Pflichtteilsverzichtsvertrag mit geeigneter Abfindung und notarieller Beurkundung.

  • Pflichtteilsstrafklausel im Testament, die beim Klagezug ein Vermächtnis oder Teile der Zuwendungen entfallen lässt.

  • Erbvertrag statt einseitigem Testament, um Rechtsbindungswirkungen nach dem ersten Todesfall zu stärken.


Dennoch verbleibt selbst dann ein gewisses Restrisiko, da der Gesetzgeber die Grundversorgung unmittelbarer Angehöriger nicht vollständig ausschalten will.

Tipps für Erben im Ernstfall

  • Bewahren Sie Ruhe und antworten Sie förmlich per Anwaltsschreiben.

  • Stellen Sie alle Nachlassunterlagen bereit, um den Prozess zu beschleunigen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

  • Prüfen Sie, ob eine Ratenzahlung zulässig ist, wenn die Summe den Liquiditätsrahmen sprengt.

  • Ziehen Sie einen Mediator hinzu, um den familiären Frieden zumindest ansatzweise wiederherzustellen.

Oft reicht schon eine moderierte Gesprächsrunde, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und eine einvernehmliche Zahlung zu vereinbaren.

Fazit

Wer lange keinen Kontakt pflegt und dann den Pflichtteil fordert, nutzt legitime Rechte – und konfrontiert Erben mit einer unangenehmen Pflicht. Verständigung statt Eskalation, frühzeitige Nachlassgestaltung und juristische Absicherung durch Pflichtteilsverzicht oder -strafklauseln können helfen, solche Konflikte von vornherein zu mindern. Letztlich zielt jede Regelung darauf, sowohl das familiäre Miteinander als auch den gesetzlichen Ausgleichswillen in Einklang zu bringen.

 
 
 

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