top of page

Das Vererben von Bauernhöfen: Besondere Regeln und Fallstricke

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 15. Okt. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb hinterlässt, steht vor komplexen Fragen weit über die übliche Erbfolge hinaus. Bauernhöfe sind nicht nur Vermögenswerte, sondern oft Familienbetriebe mit sozialem und ökologischem Auftrag. Die Rechtsordnung kennt dafür besondere Schutz-, Fortführungs- und Steuererleichterungen.


1. Höfesterbfall versus gesetzliche Erbfolge

Im Regelfall erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Bei einem Hofbetrieb würde das allerdings meist zur Zerschlagung in nicht mehr wirtschaftsfähige Teilflächen führen. Daher räumt das Erbrecht:

  • das Höferecht der Landesbauernordnungen ein, das die Teilung des Hofs einschränkt oder verbietet

  • die Möglichkeit, dass der Hof als Ganzes an einen Erben – meist den Betriebsleiter oder die Nachfolger-in – geht und andere Erben Abfindungen erhalten


Das Ziel: Erhalt eines funktionsfähigen Betriebsstandorts und Schutz der landwirtschaftlichen Fläche.


2. Hofübergabevertrag und Erbvertrag

Eine verbindliche Hofnachfolge gelingt am besten mit einem notariellen Erbvertrag oder speziellen Hofübergabevertrag. Darin legen Erblasser und Nachfolger*in fest:

  • wer den Hof ungeteilt übernimmt

  • Abfindungs- und Ausgleichszahlungen an Geschwister

  • Übergabetermine, Schulungspflichten, Übernahme von Pachtverträgen

  • Rückfallklauseln, falls der Übernehmerbetrieb scheitert


Dieser Vertrag verhindert, dass der überlebende Ehepartner oder andere Miterben nachträglich einseitig Zerschlagung verlangen.

3. Steuerliche Begünstigungen nach ErbStG § 13a/b

Deutschland will landwirtschaftliche Familienbetriebe erhalten und gewährt deshalb Erbschaftsteuerbefreiungen:

  • Bis zu 100 % Steuerbefreiung auf den Betriebsvermögen­wert, wenn der Betrieb für mindestens fünf (bzw. sieben) Jahre weitergeführt wird.

  • Personal- und Einkommensanforderungen: Der Betrieb muss weitergeführt, Mindestarbeitsplätze erhalten und Mindestlohnsummen eingehalten werden.

  • Dokumentationspflicht: Laufende Aufzeichnungen und Nachweise gegenüber dem Finanzamt.


Verstöße gegen Fortführungs- und Beschäftigungsvorgaben führen zum teilweisen oder vollständigen Wegfall der Steuervergünstigung.


4. Pflichtteilsrecht und Hofschutz

Pflichtteilsberechtigte – etwa enterbte Geschwister – haben einen Anspruch auf Geld, nicht auf einen Hofanteil. Um den Hofbetrieb nicht durch Auszahlungen zu gefährden, kann man:

  • einen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit Geschwistern schließen

  • Abfindungsraten vereinbaren, damit Liquidität nicht auf einmal abfließt

  • Pflichtteilsstrafklauseln ins Testament schreiben, die bei Klage die Abfindung mindern

So bleibt genügend Kapital im Hofvermögen, um Investitionen und Arbeitsplätze zu sichern.


5. Mitspracherechte des überlebenden Ehegatten

Oft übernimmt der Ehepartner nach dem Hofinhaber den Betrieb kommissarisch. Um spätere Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich:

  • Wohn- und Nutzungsrechte im Hofvertrag einzutragen

  • Pflichtteilsrechte des Ehegatten abzuklären und notariell zu regeln

  • klare Unterhalts- und Versorgungszusagen im Erbvertrag festzuhalten

Diese Regelungen verhindern, dass sich der Ehegatte nach dem Tod benachteiligt fühlt und den Hofbetrieb infrage stellt.


6. Familiäre Kommunikation und Zukunftssicherung

Ein funktionierender Hof lebt von Generationenvertrag und Vertrauen. Um Streit zu vermeiden:

  • Führen Sie moderierte Hofgespräche mit allen potenziellen Erben und Nachfolger*innen

  • Dokumentieren Sie regelmäßige Betriebs- und Nachfolgeplanung in Hofübergabe-Workshops

  • Binden Sie externe Berater (Notar, Landwirtsschulbeauftragte, Steuerberater) frühzeitig ein

Je transparenter die Planung, desto größer die Akzeptanz und desto geringer die Gefahr von Erbstreitigkeiten.


Fazit

Die Vererbung eines Bauernhofs erfordert mehr als das Aufteilen von Geld. Sie muss Betriebserhalt, Familienfrieden und steuerliche Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Mit einem maßgeschneiderten Hofübergabevertrag, gezielten Pflichtteilsverzichts- und Streichklauseln sowie offener Kommunikation sichern Sie langfristig die Zukunft Ihres Hofs und schützen das Lebenswerk Ihrer Familie.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page