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Leistungen

02. Erbanspruch

Damit Ihr Erbe auch Ihr Erbe bleibt

Der Erbantritt markiert den ersten Schritt, um Ihr Erbe offiziell anzutreten und Ihre Rechte als Erbe durchzusetzen.

Bei allen rechtlichen Fragen rund um den Erbantritt, die Beantragung des Erbscheins und der Durchsetzung von Erbansprüchen gegenüber Miterben erhalten Sie hier fundierte Unterstützung.

Der Erbantritt erfolgt, sobald der Erbe von seinem Erbrecht erfährt und seine Rechte an dem Nachlass geltend macht. Dabei sind mehrere Schritte zu beachten:

Der Erbantritt erfolgt, sobald der Erbe von seinem Erbrecht erfährt und seine Rechte an dem Nachlass geltend macht. Dabei sind mehrere Schritte zu beachten:

 

Übernahme des Erbes: Der Erbe muss formal erklären, dass er das Erbe annimmt – entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Entgegennahme von Nachlassgegenständen).

Erbschein beantragen: Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbberechtigung und wird beim Nachlassgericht beantragt. Ohne diesen Erbschein kann es schwierig sein, das Erbe zu verwalten oder Vermögenswerte zu beanspruchen.

Ein Erbschein ist oft notwendig, um das Erbe zu regeln, insbesondere bei Bankkonten, Immobilien oder Versicherungen. Das Nachlassgericht stellt den Erbschein aus, wenn der Erbe nachweist, dass er die Erbenstellung durch Testamentsnachweis oder gesetzliche Erbfolge antritt.

Wir setzen Ihren Erbanspruch durch - nötigenfalls auch gerichtlich

In vielen Fällen kommt es nach dem Erbantritt zu Streitigkeiten zwischen den Miterben. Ob es um die Teilung des Nachlasses, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Geltendmachung von Forderungen geht – wir setzen Ihre Erbansprüche engagiert und kompetent durch, auch wenn dies bedeutet, gerichtlich gegen Miterben vorzugehen.

Gerichtliche Durchsetzung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Erbe gewahrt bleiben.

Schwerpunkt Erbrecht

Mandatsanfrage

Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Mandanten, die unsere Unterstützung im Erbrecht suchen. Dr. Schmied und sein Team sind stets bemüht, Ihre Angelegenheit schnell und kompetent zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl an laufenden Mandaten und der hohen Nachfrage prüfen wir jedoch stets, ob wir für neue Mandate die nötigen Kapazitäten zur Verfügung stellen können.

Wir legen größten Wert darauf, für jedes Mandat die notwendige Zeit und Aufmerksamkeit zu investieren, um unseren Mandanten die bestmögliche rechtliche Unterstützung und Spitzenleistung zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihre Anliegen mit höchster Professionalität zu bearbeiten – und dies ist nur möglich, wenn wir sicherstellen, dass wir die nötigen Ressourcen für jedes neue Mandat haben.

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