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Leistungen

03. Pflichtteil

Durchsetzung des Pflichtteils 

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der bestimmten Familienangehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht berücksichtigt wurden.

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Erbe, der nahen Verwandten – wie Kindern, Ehepartnern und in manchen Fällen auch Eltern – gesetzlich zusteht. Auch wenn im Testament eine andere Person als Erbe eingesetzt wird oder bestimmte Verwandte vom Erbe ausgeschlossen sind, haben diese durch den Pflichtteilsanspruch das Recht, einen Teil des Erbes zu erhalten. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn der Erbe im Testament oder aufgrund einer Erbfolge enterbt oder schlechter gestellt wurde. Das Recht auf den Pflichtteil kann nicht einfach „abgeschenkt“ oder durch ein Testament ausgeschlossen werden, es sei denn, es gibt triftige Gründe wie eine Enterbung aufgrund schwerer Verfehlungen.

Wenn Sie als pflichtteilsberechtigter Erbe im Testament übergangen wurden oder wenn es Unstimmigkeiten in der Berechnung des Pflichtteils gibt, können Sie Ihre Ansprüche mit rechtlicher Unterstützung durchsetzen.

Wie wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils helfen

Die Durchsetzung des Pflichtteils kann in der Praxis kompliziert sein – besonders wenn der Nachlass intransparent ist, die Vermögenswerte schwer zu ermitteln sind oder die Miterben sich weigern, den Pflichtteil zu zahlen. Dr. Schmied und sein Team bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Prüfung der Erbfolge: Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Testamentserstellung und die Gültigkeit von etwaigen Erbverträgen.

Pflichtteilsanspruch geltend machen: Wir setzen Ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben durch und stellen sicher, dass Ihnen der gesetzlich zustehende Anteil am Nachlass zusteht.

Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil wird auf Basis des Wertes des Nachlasses berechnet. Wir helfen Ihnen, den Wert des Nachlasses zu ermitteln, insbesondere wenn Vermögenswerte verborgen oder schwer zugänglich sind.

Durchsetzung des Anspruchs: Sollte eine Einigung mit den Erben nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um den Pflichtteil zu erhalten.

Achtung Frist!

Mandatsanfrage

Die Durchsetzung des Pflichtteils sollte so schnell wie möglich erfolgen, da die Ansprüche verjähren können. 

Stellen Sie gerne eine Anfrage - sodann werden die hiesigen Kapazitäten geprüft.

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