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Erben ohne Verwandte: Wenn niemand aus der Familie das Erbe antritt

  • Hendrik M. Teschner
  • 17. Okt. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Stirbt jemand ohne Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere verwandtschaftliche Hinterbliebene, greift die sogenannte Staatserbfolge. Für den Nachlass bedeutet das: Er geht an Gemeinden oder den Fiskus – wenn keine testamentarische Regelung getroffen wurde. Wer verhindern möchte, dass das eigene Vermögen auf diese Weise „verwaist“, sollte rechtzeitig klare Verfügungen treffen.


Gesetzliche Erbfolge endet, wenn…

Nach den §§ 1924 ff. BGB erben in folgender Reihenfolge:

  1. Ehegatte

  2. Abkömmlinge (Kinder, Enkel)

  3. Eltern und deren Abkömmlinge

  4. Großeltern und deren Abkömmlinge

  5. Urgroßeltern und deren Abkömmlinge


Ist kein Berechtigter mehr vorhanden, fällt der Nachlass dem jeweiligen Bundesland zu. Die Kommune, in der der Erblasser zuletzt wohnte, kann anschließend über die Verwendung verfügen – oft für soziale oder kulturelle Zwecke.


Verfahren bei unbekannten oder verschollenen Erben

  • Das Nachlassgericht veröffentlicht einen Erbenaufruf im Bundesanzeiger.

  • Gleichzeitig kann jeder, der sich für berechtigt hält, seinen Erbanspruch anmelden.

  • Werden innerhalb einer Ausschlussfrist (meist sechs Monate) keine Menschen gefunden, erklärt das Gericht die Staatserbfolge.


Bis zur endgültigen Klärung verwaltet ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger das Vermögen.


Testament und Vermächtnis: Dritte bedenken

Um Verwandte durch Freunde, Lebensgefährten oder Institutionen zu ersetzen, ist ein Testament unerlässlich. Folgende Gestaltungen sind denkbar:

  • Erbeinsetzung von Freunden oder Lebenspartnern


    Wird der Freundeskreis ausdrücklich als Erbe benannt, tritt dieser an die Stelle gesetzlicher Verwandter.

  • Vermächtnis an gemeinnützige Organisationen


    Sie können sozialen, kulturellen oder ökologischen Initiativen Geld oder Gegenstände vermachen.

  • Stiftungserrichtung


    Mit klaren Satzungszwecken richten Sie eine Familienstiftung oder Gemeinnützige Stiftung ein, die Ihr Vermögen dauerhaft verwaltet.


Jede testamentarische Verfügung sollte handschriftlich oder besser notariell beurkundet und im Zentralen Testamentsregister eingetragen werden.


Adoption und Erbfolge

Ein rechtlicher Weg, nahe Freunde oder Pflegekinder zu erben zu machen, ist die Adoption. Nur adoptiertes Kind und Adoptiveltern stehen in gesetzlicher Erbfolge wie leibliche Verwandte. Nach deutschem Recht sind folgende Varianten möglich:

  • Volladoption: Das Kind wird rechtlich dem Adoptivelternteil gleichgestellt.

  • Stiefkindadoption: Ein Stiefkind wird in den elterlichen Familienverbund aufgenommen.


Adoption verändert nicht nur das Erbrecht, sondern auch Unterhalts- und Sorgerechtsverhältnisse.


Staatserbrecht vermeiden: Ihre Handlungsempfehlungen

  1. Testament oder Erbvertrag erstellen


    Legen Sie eindeutig fest, wer Ihr Vermögen erhält – sei es ein vertrauter Mensch oder eine Organisation.

  2. Vermächtnisse festlegen


    Schon kleine Beträge oder Einzelgegenstände können gezielt sozialen Zwecken zukommen.

  3. Stiftung gründen


    Mit einer Familienstiftung binden Sie Ihr Kapital dauerhaft an einen satzungsgemäßen Zweck.

  4. Adoption prüfen


    Wenn Sie sehr enge Bindungen zu Pflegekindern haben, ist Adoption eine Möglichkeit, sie erbberechtigt zu machen.

  5. Zentrales Testamentsregister nutzen


    Verhindern Sie, dass Ihr Testament gar nicht gefunden wird, indem Sie es registrieren lassen.


Jede Maßnahme sollte fachkundig begleitet werden. Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hilft dabei, Formfehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen.


Fazit

Wer ohne Angehörige dasteht und keine Verfügung trifft, überlässt sein Vermögen dem Staat. Um das zu verhindern, lohnt es sich, frühzeitig mit Testament, Vermächtnissen, Adoption oder der Stiftungsgründung aktiv zu werden. Auf diese Weise gestalten Sie Ihren letzten Willen selbstbestimmt und sorgen dafür, dass Ihr Lebenswerk zielgerichtet weiterwirkt – auch wenn keine Blutsverwandten zurückbleiben.

 
 
 

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