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Testament oder Erbvertrag: Ist eine Nachlassregelung dringend notwendig?

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 3. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Wer seine Vermögensnachfolge ungeklärt lässt, überlässt die Verteilung seines Besitzes dem starren Regelwerk der gesetzlichen Erbfolge. Im schlimmsten Fall führen unbedachte Verfügungen später zu langwierigen Streitigkeiten, hohen Gerichtskosten und zerstrittenen Familienbande. Eine wohlüberlegte Verfügung – sei es in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags – sichert Ihren letzten Willen und schafft Klarheit für alle Beteiligten.


Warum eine frühzeitige Nachlassregelung unerlässlich ist

Eine verbindliche Nachlassregelung verhindert, dass Ihr Lebenswerk nach Ihrem Tod nach festgelegten Quoten verteilt wird, ohne Rücksicht auf persönliche Bindungen oder individuelle Leistungen der Erben. Häufige Probleme ohne Verfügung:

  • Unvorhergesehene Pflichtteilsansprüche lassen das Vermögen drastisch schrumpfen.

  • Streitigkeiten verzögern die Auszahlung, binden Kapital und kosten Nerven.

  • Pauschale gesetzliche Anteile berücksichtigen nicht Ihre persönliche Wertschätzung bestimmter Angehöriger.


Mit einer klaren, rechtssicheren Verfügung schließen Sie diese Risiken aus und wahren familiären Frieden.


Testament: Flexibel und einseitig änderbar

Ein Testament kann handschriftlich (holographisch) oder notariell errichtet werden. Es eignet sich besonders für Erblasser mit überschaubarem Vermögen und unkomplizierten familiären Verhältnissen.

Arten des Testaments

  • Holographes Testament


    Jeder Volljährige schreibt seinen Willen vollständig eigenhändig nieder, versieht ihn mit Datum und Unterschrift. Kein Notar nötig.

  • Notarielles Testament


    Der Notar beurkundet Ihren Willen und sorgt für Formrichtigkeit und sichere Verwahrung.


Vorteile

  • Jederzeit einseitig änderbar – ideal bei häufigen Lebensveränderungen (Heirat, Scheidung).

  • Relativ kostengünstig (bei Handschrift praktisch kostenlos).

  • Schnell erstellt, ohne Verhandlungspartner.






Risiken und Streitquellen

  • Formfehler (fehlendes Datum, unleserliche Handschrift) können die gesamte Verfügung unwirksam machen.

  • Unklare Formulierungen laden zu Auslegungsklagen ein, Gericht und Gutachter müssen den wahren Willen ermitteln.

  • Nach dem Tod des ersten Ehepartners haftet der Überlebende nicht an Bindungsklauseln eines Berliner Testaments und kann Verfügungen einseitig ändern.


Praxisbeispiel

Ein kinderloses Paar setzte sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Pflegeheimplätze aller Verwandten blieben unberücksichtigt. Das handschriftliche Testament vergaß, eine Rückfallklausel aufzunehmen, sodass nach dem Tod des Überlebenden das Vermögen an entfernte Verwandte fiel, nicht aber an die geplante Stiftung.


Erbvertrag: Das verbindliche Abkommen

Der Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter gegenseitiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien über künftige Erbansprüche. Besonders geeignet für Ehepaare und komplexe Vermögensstrukturen.

Form und Beurkundung

  • Unabdingbar: notarielle Beurkundung.

  • Vertragspartner treten gemeinsam auf und legen verbindlich Erbquoten, Pflichtteilsverzichte und Nacherbschaftsregelungen fest.


Unschlagbare Vorteile

  • Änderungen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich – hoher Schutz vor einseitigen Widerrufen.

  • Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung lässt sich sicher integrieren.

  • Nacherbenklauseln sorgen dafür, dass zum Beispiel die Kinder nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben, auch wenn dieser wieder heiratet.


Grenzen und Aufwand

  • Aufwendige Vorbereitung: Vermögensaufstellung, steuerliche Beratung, notarielle Kosten.

  • Kaum Flexibilität: Plötzliche Situationen (z. B. Erbengemeinschaft wünscht Neuverteilung) lassen sich nicht einseitig abändern.


Praxisbeispiel

Ehepartner A und B errichten einen Erbvertrag, in dem A seine Unternehmensanteile an B überträgt. Beide schließen gleichzeitig einen Pflichtteilsverzicht der Kinder gegen Abfindung. Nach Bs Tod fällt das Firmenvermögen unverändert an die vorgesehenen Erben, ohne dass Bs neuer Partner Ansprüche geltend machen kann.


Gesetzliche Erbfolge: Der Default-Fall

Ohne Testaments- oder Erbvertragsregelung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Nach §§ 1924 ff. BGB erben Ehegatte und Kinder zunächst anteilig, entferntere Verwandte folgen in starrer Rangfolge.

Diese Automatismen lassen keinen Raum für individuelle Gestaltungswünsche und berücksichtigen nicht:

  • besondere Lebensleistungen einzelner Erben

  • familiäre Konflikte oder Intentionen des Erblassers

  • steuerliche Optimierungen durch gezielte Verteilung


Kriterien für die Wahl des Instruments

Kriterium

Testament

Erbvertrag

Vermögensumfang

überschaubar

komplex (Unternehmen, Immobilien)

Bedürfnis nach Flexibilität

hoch

gering

Wunsch nach rechtlicher Bindung

niedrig

sehr hoch

Beteiligte Vertragsparteien

nur Erblasser

Erblasser + Vertragspartner

Pflichtteilsverzicht möglich

nur eingeschränkt

umfassend möglich

Kosten und Aufwand

gering bis mittel

hoch

Entscheiden Sie anhand Ihrer familiären Situation, Ihres Vermögens und Ihrer Änderungswünsche, welches Instrument passt.


Kombination beider Instrumente

In der Praxis hat sich oft eine Mischform bewährt: Ein notarielles Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel und Pflichtteilsstrafklauseln für paareigene Angelegenheiten kombiniert mit separaten Erbverträgen für Unternehmensnachfolge oder komplexe Immobilienpakete.

So profitieren Sie von:

  • Flexibilität bei familiären Verteilungsfragen

  • Sicherheit und Verbindlichkeit bei geschäftlichen Vermögenswerten

  • Steuerlicher Optimierung durch gezielte Pflichtteilsverzichte


Praxistipps und Umsetzung

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte folgende Schritte befolgen:

  1. Vermögens- und Familienanalyse


    Identifizieren Sie alle relevanten Vermögenswerte und potenziellen Erben.

  2. Beratung einholen


    Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater klären steuerliche und formale Anforderungen.

  3. Entwurf und Simulation


    Skizzieren Sie Ihre Verfügungen in einem Vorentwurf, prüfen Sie praktische Folgen (z. B. Schenkungssteuer).

  4. Notartermin vereinbaren


    Zur Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrags – prüfen Sie sorgfältig jedes Detail.

  5. Regelmäßige Aktualisierung


    Überarbeiten Sie Ihre Verfügung bei jeder wesentlichen Veränderung (Heirat, Geburt, Unternehmensverkauf), mindestens alle fünf Jahre.


Mit einer frühzeitigen, fachkundigen Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nicht nur rechtswirksam ist, sondern auch reibungslos umgesetzt wird. So schützen Sie Ihr Lebenswerk, bewahren familiäre Harmonie und entlasten Ihre Erben.

 
 
 

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