Testament oder Erbvertrag: Ist eine Nachlassregelung dringend notwendig?
- Dr. Nico Schmied

- 3. Okt. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Wer seine Vermögensnachfolge ungeklärt lässt, überlässt die Verteilung seines Besitzes dem starren Regelwerk der gesetzlichen Erbfolge. Im schlimmsten Fall führen unbedachte Verfügungen später zu langwierigen Streitigkeiten, hohen Gerichtskosten und zerstrittenen Familienbande. Eine wohlüberlegte Verfügung – sei es in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags – sichert Ihren letzten Willen und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Warum eine frühzeitige Nachlassregelung unerlässlich ist
Eine verbindliche Nachlassregelung verhindert, dass Ihr Lebenswerk nach Ihrem Tod nach festgelegten Quoten verteilt wird, ohne Rücksicht auf persönliche Bindungen oder individuelle Leistungen der Erben. Häufige Probleme ohne Verfügung:
Unvorhergesehene Pflichtteilsansprüche lassen das Vermögen drastisch schrumpfen.
Streitigkeiten verzögern die Auszahlung, binden Kapital und kosten Nerven.
Pauschale gesetzliche Anteile berücksichtigen nicht Ihre persönliche Wertschätzung bestimmter Angehöriger.
Mit einer klaren, rechtssicheren Verfügung schließen Sie diese Risiken aus und wahren familiären Frieden.
Testament: Flexibel und einseitig änderbar
Ein Testament kann handschriftlich (holographisch) oder notariell errichtet werden. Es eignet sich besonders für Erblasser mit überschaubarem Vermögen und unkomplizierten familiären Verhältnissen.
Arten des Testaments
Holographes Testament
Jeder Volljährige schreibt seinen Willen vollständig eigenhändig nieder, versieht ihn mit Datum und Unterschrift. Kein Notar nötig.
Notarielles Testament
Der Notar beurkundet Ihren Willen und sorgt für Formrichtigkeit und sichere Verwahrung.
Vorteile
Jederzeit einseitig änderbar – ideal bei häufigen Lebensveränderungen (Heirat, Scheidung).
Relativ kostengünstig (bei Handschrift praktisch kostenlos).
Schnell erstellt, ohne Verhandlungspartner.
Risiken und Streitquellen
Formfehler (fehlendes Datum, unleserliche Handschrift) können die gesamte Verfügung unwirksam machen.
Unklare Formulierungen laden zu Auslegungsklagen ein, Gericht und Gutachter müssen den wahren Willen ermitteln.
Nach dem Tod des ersten Ehepartners haftet der Überlebende nicht an Bindungsklauseln eines Berliner Testaments und kann Verfügungen einseitig ändern.
Praxisbeispiel
Ein kinderloses Paar setzte sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Pflegeheimplätze aller Verwandten blieben unberücksichtigt. Das handschriftliche Testament vergaß, eine Rückfallklausel aufzunehmen, sodass nach dem Tod des Überlebenden das Vermögen an entfernte Verwandte fiel, nicht aber an die geplante Stiftung.
Erbvertrag: Das verbindliche Abkommen
Der Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter gegenseitiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien über künftige Erbansprüche. Besonders geeignet für Ehepaare und komplexe Vermögensstrukturen.
Form und Beurkundung
Unabdingbar: notarielle Beurkundung.
Vertragspartner treten gemeinsam auf und legen verbindlich Erbquoten, Pflichtteilsverzichte und Nacherbschaftsregelungen fest.
Unschlagbare Vorteile
Änderungen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich – hoher Schutz vor einseitigen Widerrufen.
Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung lässt sich sicher integrieren.
Nacherbenklauseln sorgen dafür, dass zum Beispiel die Kinder nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben, auch wenn dieser wieder heiratet.
Grenzen und Aufwand
Aufwendige Vorbereitung: Vermögensaufstellung, steuerliche Beratung, notarielle Kosten.
Kaum Flexibilität: Plötzliche Situationen (z. B. Erbengemeinschaft wünscht Neuverteilung) lassen sich nicht einseitig abändern.
Praxisbeispiel
Ehepartner A und B errichten einen Erbvertrag, in dem A seine Unternehmensanteile an B überträgt. Beide schließen gleichzeitig einen Pflichtteilsverzicht der Kinder gegen Abfindung. Nach Bs Tod fällt das Firmenvermögen unverändert an die vorgesehenen Erben, ohne dass Bs neuer Partner Ansprüche geltend machen kann.
Gesetzliche Erbfolge: Der Default-Fall
Ohne Testaments- oder Erbvertragsregelung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Nach §§ 1924 ff. BGB erben Ehegatte und Kinder zunächst anteilig, entferntere Verwandte folgen in starrer Rangfolge.
Diese Automatismen lassen keinen Raum für individuelle Gestaltungswünsche und berücksichtigen nicht:
besondere Lebensleistungen einzelner Erben
familiäre Konflikte oder Intentionen des Erblassers
steuerliche Optimierungen durch gezielte Verteilung
Kriterien für die Wahl des Instruments
Kriterium | Testament | Erbvertrag |
Vermögensumfang | überschaubar | komplex (Unternehmen, Immobilien) |
Bedürfnis nach Flexibilität | hoch | gering |
Wunsch nach rechtlicher Bindung | niedrig | sehr hoch |
Beteiligte Vertragsparteien | nur Erblasser | Erblasser + Vertragspartner |
Pflichtteilsverzicht möglich | nur eingeschränkt | umfassend möglich |
Kosten und Aufwand | gering bis mittel | hoch |
Entscheiden Sie anhand Ihrer familiären Situation, Ihres Vermögens und Ihrer Änderungswünsche, welches Instrument passt.
Kombination beider Instrumente
In der Praxis hat sich oft eine Mischform bewährt: Ein notarielles Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel und Pflichtteilsstrafklauseln für paareigene Angelegenheiten kombiniert mit separaten Erbverträgen für Unternehmensnachfolge oder komplexe Immobilienpakete.
So profitieren Sie von:
Flexibilität bei familiären Verteilungsfragen
Sicherheit und Verbindlichkeit bei geschäftlichen Vermögenswerten
Steuerlicher Optimierung durch gezielte Pflichtteilsverzichte
Praxistipps und Umsetzung
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte folgende Schritte befolgen:
Vermögens- und Familienanalyse
Identifizieren Sie alle relevanten Vermögenswerte und potenziellen Erben.
Beratung einholen
Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater klären steuerliche und formale Anforderungen.
Entwurf und Simulation
Skizzieren Sie Ihre Verfügungen in einem Vorentwurf, prüfen Sie praktische Folgen (z. B. Schenkungssteuer).
Notartermin vereinbaren
Zur Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrags – prüfen Sie sorgfältig jedes Detail.
Regelmäßige Aktualisierung
Überarbeiten Sie Ihre Verfügung bei jeder wesentlichen Veränderung (Heirat, Geburt, Unternehmensverkauf), mindestens alle fünf Jahre.
Mit einer frühzeitigen, fachkundigen Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nicht nur rechtswirksam ist, sondern auch reibungslos umgesetzt wird. So schützen Sie Ihr Lebenswerk, bewahren familiäre Harmonie und entlasten Ihre Erben.
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