Schenkung, Erbverzicht und vorweggenommene Erbfolge: Instrumente zur Nachlassplanung
- Dr. Nico Schmied

- 27. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die vorweggenommene Nachlassplanung nutzt drei zentrale Werkzeuge: Schenkung, Erbverzicht und vorweggenommene Erbfolge. Jeder Ansatz erlaubt es, Vermögen schon zu Lebzeiten gezielt zu übertragen und steuerliche Vorteile zu realisieren. Eine sorgfältige Kombination minimiert Risiken für Erben und Pflichtteilsberechtigte.
Schenkung
Bei der Schenkung wird Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich auf eine andere Person übertragen. Der Vorgang bedarf in der Regel keiner notariellen Beurkundung, kann aber zur Rechtssicherheit notariell beurkundet werden. Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, wobei persönliche Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können.
Erbverzicht
Der Erbverzicht erfolgt durch einen notariellen Vertrag, in dem ein potenzieller Erbe seine künftigen Erbansprüche aufgibt. Er bindet auch Pflichtteilsrechte, sofern diese ausdrücklich mitverzichtet werden. Der sogenannte Verzichtserlös wird als Schenkung gewertet und unterliegt ebenfalls der Schenkungssteuer.
Vorweggenommene Erbfolge
In der vorweggenommenen Erbfolge vereinbaren Erblasser und Erbe eine Kombination aus Schenkung und Erbverzicht. Das Vermögen geht schrittweise über, das Erbe wird belastungsfrei gesichert. Durch Staffelungen und Nießbrauchsrechte lassen sich liquide Mittelbedarf der Erben und Steueraufwand bestmöglich steuern.
Vergleich der Instrumente
Instrument | Form | Wirkung | Steuerlicher Aspekt |
Schenkung | Einseitiger Vertrag, optional notariell | Vermögensübergang zu Lebzeiten | Schenkungssteuer, Freibeträge alle zehn Jahre wiederkehrend |
Erbverzicht | Notarieller Vertrag | Ausschluss künftiger Erbansprüche | Verzichtserlös unterliegt Schenkungssteuer |
Vorweggenommene Erbfolge | Kombination aus Schenkung und Erbverzicht | Gestufte Übertragung, Sicherung Nießbrauchsrechte | Mix aus Schenkungs- und Erbschaftssteuer |
Praxis-Tipps für eine gelungene Umsetzung
Klären Sie zuerst familiäre Ziele und Erwartungen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Berechnen Sie die steuerlichen Freibeträge exakt und nutzen Sie sie im Zehnjahrestakt.
Ziehen Sie Nießbrauchs- oder Wohnrechte heran, um den Übertragungswert zu mindern.
Beziehen Sie Pflichtteilsansprüche in die Gestaltung ein und dokumentieren Sie alle Verzichtserklärungen.
Lassen Sie alle Verträge notariell beurkunden und gegebenenfalls vom Fachanwalt prüfen.
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