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Praxisfall aus meiner Kanzlei: Der Gärtner als Alleinerbe – und wie man das verhindert

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

In meiner Praxis stieß ich auf den Fall von Frau M., 88 Jahre alt, die kurz vor ihrem Tod ihr gesamtes Vermögen im handschriftlichen Testament ihrem 24-jährigen Gärtner vererbte. Die eigenen Verwandten erhielten nur den Pflichtteil – ein Schock für die Familie.


Risiken ungesicherter Testamente

  • Holographes Testament (handschriftlich) kann leicht widerrufen oder angefochten werden

  • Fehlende notarielle Beratung eröffnet Raum für Einflussnahme

  • Familie bleibt auf Pflichtteilsansprüche (50 % des gesetzlichen Erbteils) beschränkt


Erbvertrag: So wäre bindende Sicherheit entstanden

Ein notariell beurkundeter Erbvertrag liefert verbindliche Regelungen, die nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden können.

Merkmal

Holographes Testament

Notarieller Erbvertrag

Form

Handschriftlich, formlos

Notarielle Beurkundung zwingend

Änderbarkeit

Jederzeit einseitig möglich

Nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien

Einflussschutz

Niedrig

Hoch

Pflichtteilsgestaltung

Nicht steuerbar

Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung möglich

Familienbeteiligung

Kein Mitspracherecht der Familie

Gemeinsame Festlegung verbindlich möglich

Beispiel für eine vertragliche Lösung in diesem Fall:

  • Gärtner als Vorerbe, mit der Maßgabe, dass die Familie als Nacherben das Vermögen übernimmt

  • Pflichtteilsverzichtsklauseln für nahe Angehörige gegen angemessene Abfindung

  • Klare Erbquoten für Familie und weitere Begünstigte


Ergänzende Präventiv-Instrumente

  • Testamentsvollstrecker einsetzen: Neutraler Dritter überwacht die Umsetzung des letzten Willens

  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Klare Benennung von Vertrauenspersonen für den Ernstfall

  • Regelmäßige Aktualisierung: Testament und Erbvertrag bei Lebensereignissen überprüfen




Fazit

Dieser Fall aus meiner Kanzlei illustriert eindrücklich: Ohne notarielle und vertragliche Absicherung können kurz vor dem Tod getätigte Verfügungen das familiäre Miteinander und das Lebenswerk zerstören. Ein Erbvertrag und begleitende Instrumente sind unerlässlich, um Ihr Vermögen und Ihre Lieben vor unerwarteten Erbschocks zu schützen.

 
 
 

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