top of page

Pflegekosten & Nachlass – wer zahlt?

  • Hendrik M. Teschner
  • 29. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Pflegekosten können eine hohe finanzielle Belastung sein. Für Erben stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Nachlass oder eigene Mittel für die Pflegekosten des Verstorbenen oder pflegebedürftiger Angehöriger herangezogen werden dürfen.


1. Typische Pflegekosten und Leistungen

  • Gesetzliche Pflegeversicherung

    • Übernimmt einen Teil der Pflegeleistungen je nach Pflegegrad

    • Stufen: Grundpflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege


  • Eigenanteil und Zusatzkosten

    • Heim- oder Pflegesatz abzüglich Pflegekassenleistung

    • Investitionskosten, Unterbringung, Verpflegung


  • Private Vorsorge

    • Private Pflegezusatzversicherung

    • Rente oder Pflege-Bahr als ergänzende Absicherung


2. Rangfolge der Kostenträger

Rangfolge

Kostenträger

Bedingungen

1. Nachlass

Erblasser-Vermögen

Pflegekosten bis zum Nachlasswert

2. Eigenmittel

Erbe oder pflegebedürftige Person

Persönliches Einkommen und Vermögen

3. Angehörige

Unterhaltsverpflichtete (z. B. Kinder)

Nach §§ 1601 ff. BGB

4. Sozialamt

Hilfe zur Pflege

Sozialleistungsprüfung nach SGB XII


3. Unterhaltsanspruch gegen Erben

Kinder und Ehegatten müssen für pflegebedürftige Angehörige aufkommen, wenn:

  • Pflegekosten den Nachlass übersteigen

  • Eigene Mittel nicht ausreichen

  • Kein anderer Kostenträger greift

Der Unterhaltsanspruch umfasst den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung.


4. Gestaltung und Prävention

  1. Nießbrauch und Wohnrecht


    – Eltern übertragen das Haus, behalten Wohnrecht und mindern so die Erbmasse.

  2. Pflegefonds oder Treuhandkonto


    – Rücklage im Nachlass für Pflegekosten sichern.

  3. Pflegezusatzversicherung


    – Private Absicherung zur Entlastung von Nachlass und Erben.

  4. Testaments- und Erbvertrag


    – Festlegung, wie Pflegekosten bis zur Höhe des Nachlasses gedeckt werden.


Fazit

Erben haften zuerst mit dem Nachlassvermögen für Pflegekosten. Ist der Nachlass aufgebraucht, greifen Eigenmittel und Unterhaltsansprüche gegen Angehörige. Vorsorgeinstrumente und klare vertragliche Regelungen helfen, Konflikte zu vermeiden und finanzielle Belastungen zu steuern.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page