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Patchwork-Familien im Erbrecht: Chancen und Stolpersteine

  • Hendrik M. Teschner
  • 12. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Patchwork-Familien zeichnen sich durch komplexe Verflechtungen von Ehepartnern, Stief- und leiblichen Kindern aus. Ohne klare Regelungen können Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüche ungeahnte Konflikte auslösen.


Rechtliche Grundlagen

Erbrechtlich zählen nur leibliche und adoptierte Kinder automatisch zu den gesetzlichen Erben. Stiefkinder haben ohne Adoption keine Ansprüche. Ehegatten erhalten neben Kindern einen Teil vom Nachlass und sind pflichtteilsgeschützt.


Anspruchskonstellationen und Pflichtteile

Personenkreis

Gesetzliche Erben

Pflichtteil

Ehepartner

ja

ja (½ des gesetzlichen Erbteils)

Leibliche Kinder

ja

ja

Adoptivkinder

ja

ja

Stiefkinder ohne Adoption

nein

nein

Pflegekinder

nein

nein

Konfliktpotenzial entsteht, wenn Stiefkinder informell einbezogen wurden, aber testamentarisch nichts erhalten. Dann können leibliche Kinder ihren Pflichtteil geltend machen.


Gestaltungsstrategien

  • Testament mit Vermächtnis für Stiefkinder formulieren

  • Pflichtteilsverzicht mit angemessener Gegenleistung (z. B. Schenkung)

  • Ehevertrag mit erbrechtlichen Nebenabreden

  • Vorweggenommene Erbfolge: gestaffelte Übertragungen zu Lebzeiten

  • Testamentsvollstrecker zur neutralen Nachlassverwaltung bestellen


Praktische Tipps

  1. Auflistung aller Familienmitglieder und ihrer Beziehungen zum Erblasser erstellen.

  2. Klare Zuordnung, wer was erhalten soll – am besten in einem Einzeltestament.

  3. Regelmäßige Aktualisierung bei Heirat, Geburt oder Adoption.

  4. Notarielle Beurkundung für Ehe- und Erbvertrag nutzen, um Anfechtungen zu erschweren.

  5. Familiengespräche moderieren, um Erwartungen transparent zu machen.


Mit guter Planung sichern Sie Zusammenhalt und schützen individuelle Interessen in Ihrer Patchwork-Familie vor Erbstreitigkeiten.

 
 
 

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