Patchwork-Familien im Erbrecht: Chancen und Stolpersteine
- Hendrik M. Teschner
- 12. Sept. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Patchwork-Familien zeichnen sich durch komplexe Verflechtungen von Ehepartnern, Stief- und leiblichen Kindern aus. Ohne klare Regelungen können Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüche ungeahnte Konflikte auslösen.
Rechtliche Grundlagen
Erbrechtlich zählen nur leibliche und adoptierte Kinder automatisch zu den gesetzlichen Erben. Stiefkinder haben ohne Adoption keine Ansprüche. Ehegatten erhalten neben Kindern einen Teil vom Nachlass und sind pflichtteilsgeschützt.
Anspruchskonstellationen und Pflichtteile
Personenkreis | Gesetzliche Erben | Pflichtteil |
Ehepartner | ja | ja (½ des gesetzlichen Erbteils) |
Leibliche Kinder | ja | ja |
Adoptivkinder | ja | ja |
Stiefkinder ohne Adoption | nein | nein |
Pflegekinder | nein | nein |
Konfliktpotenzial entsteht, wenn Stiefkinder informell einbezogen wurden, aber testamentarisch nichts erhalten. Dann können leibliche Kinder ihren Pflichtteil geltend machen.
Gestaltungsstrategien
Testament mit Vermächtnis für Stiefkinder formulieren
Pflichtteilsverzicht mit angemessener Gegenleistung (z. B. Schenkung)
Ehevertrag mit erbrechtlichen Nebenabreden
Vorweggenommene Erbfolge: gestaffelte Übertragungen zu Lebzeiten
Testamentsvollstrecker zur neutralen Nachlassverwaltung bestellen
Praktische Tipps
Auflistung aller Familienmitglieder und ihrer Beziehungen zum Erblasser erstellen.
Klare Zuordnung, wer was erhalten soll – am besten in einem Einzeltestament.
Regelmäßige Aktualisierung bei Heirat, Geburt oder Adoption.
Notarielle Beurkundung für Ehe- und Erbvertrag nutzen, um Anfechtungen zu erschweren.
Familiengespräche moderieren, um Erwartungen transparent zu machen.
Mit guter Planung sichern Sie Zusammenhalt und schützen individuelle Interessen in Ihrer Patchwork-Familie vor Erbstreitigkeiten.
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