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Minderjährige Kinder im Todesfall absichern: Ein umfassender Ratgeber

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 6. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Eltern tragen die Verantwortung, ihre Kinder nicht nur geistig und emotional, sondern auch materiell zu schützen. Stirbt ein Elternteil oder beide unerwartet, können finanzielle Unsicherheiten und rechtliche Lücken das Leben der Hinterbliebenen massiv belasten. Eine kluge Vorsorge stellt sicher, dass minderjährige Kinder weiterhin versorgt sind, ohne lange Gerichtsverfahren oder Behördenkaskaden.

Vormundbestimmung im Testament

Kommt es zum Tod beider Eltern, springt ohne Testament das Jugendamt als vorläufiger Vormund ein. Um eigene Vorstellungen umzusetzen, sollten Sie frühzeitig in einem Testament oder Erbvertrag festlegen, wer das Sorgerecht übernimmt.

Ein gültiges Testament enthält:

  • die Nennung eines Vormunds und eines Ersatzvormunds (mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum)

  • eine Begründung, warum diese Person geeignet ist (Vertrauensverhältnis, familiäre Nähe)

  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift


Eine notarielle Beurkundung erhöht die Rechtssicherheit und erschwert Anfechtungsklagen.

Einsetzung eines Testamentsvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker fungiert als treuhänderischer Verwalter des Nachlasses. Er sorgt dafür, dass aus dem Vermögen regel­mäßig Beträge für Unterhalt, Ausbildung oder medizinische Versorgung der Kinder ausgezahlt werden.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers:

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • Verwaltung von Bankkonten und Vermögenswerten

  • Auszahlung von monatlichen oder zweckgebundenen Beträgen

  • Abwicklung von Versicherungs­leistungen


Durch die Einsetzung eines neutralen Dritten verhindern Sie, dass Erben überstürzt das gesamte Vermögen veruntreuen oder Streit um Auszahlungen entbrennt.

Risikolebensversicherung: Schnelle Liquidität

Eine Risikolebensversicherung ist eine der effektivsten Maßnahmen für sofortige finanzielle Mittel. Stirbt ein Elternteil, erhält der Bezugsberechtigte (idealerweise das Kind über den Vormund) eine Einmal­zahlung. Diese kann verwendet werden für:

  • laufende Lebenshaltungskosten

  • Miet- oder Darlehensraten

  • Ausbildung und Studium

Wichtig ist, die Deckungssumme realistisch auf mindestens 100.000 bis 300.000 Euro zu kalkulieren und das minderjährige Kind bzw. den Vormund als alleinigen Bezugsberechtigten einzutragen.

Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht

Während das Testament den Nachlass regelt, kümmern sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht um den Ernstfall während der elterlichen Lebenszeit.

In der Betreuungsverfügung benennen Sie dieselben Personen wie im Testament und legen fest, wie mit dem Vermögen sowie der Gesundheitssorge verfahren werden soll. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Finanz- und Behördengeschäfte zu führen, sobald Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.

Treuhandmodelle und Kinder­fonds

Für größere Vermögen empfiehlt sich die Einrichtung eines Treuhandfonds oder einer privaten Familienstiftung. Die Grundidee: Das Kapital bleibt sicher angelegt und wird nach Ihrem Plan für Ihr Kind freigegeben – etwa in Etappen zum Schulabschluss, Studienbeginn oder festen Lebensaltern.

Vorteile:

  • Kapital ist vor voreiligen Zugriffen geschützt

  • Ausschüttungsregeln können individuell gestaltet werden

  • Finanzielle Förderung bleibt transparent und gerichtet

Ein Treuhänder oder eine bankinterne Stiftungsabteilung übernimmt Verwaltung und Auszahlung.

Schenkung zu Lebzeiten mit Wohnrecht

Eltern können Vermögen oder Immobilien zu Lebzeiten auf das Kind übertragen, dabei aber ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen. So nutzt das Kind schon früh steuerliche Freibeträge, während die Eltern weiterhin mietfrei wohnen.

Wesentliche Aspekte:

  1. Notarielle Beurkundung der Schenkung

  2. Eintragung des Nießbrauchs oder Wohnrechts

  3. Festlegung einer Rückfallklausel für den Fall, dass das Kind vorzeitig verstirbt


Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung

Der beste Vorsorgeplan ist wertlos, wenn niemand davon weiß. Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente in einem Notfallordner oder bei einem Notar auf und informieren Sie die benannten Vormünder, Testamentsvollstrecker sowie enge Vertraute über deren Existenz.

Planen Sie mindestens alle fünf Jahre eine Überprüfung Ihrer Verfügungen ein – oder bei Lebensereignissen wie Geburt weiterer Kinder, Immobilienkauf oder Heirat.


Fazit

Nur wer rechtzeitig Vorsorge trifft, kann sicher sein, dass minderjährige Kinder im Ernstfall nicht allein gelassen werden. Die Kombination aus Vormundbestimmung, Testamentsvollstreckung, Risikolebensversicherung, Betreuungsverfügung und maßgeschneiderten Treuhandmodellen schafft ein verlässliches Netz. So ist die Zukunft Ihrer Kinder finanziell und rechtlich abgesichert – unabhängig von unvorhersehbaren Tragödien.

 
 
 

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