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Immobilien schon zu Lebzeiten übertragen? DieSchenkung von Grundstücken als clevere Alternative zum Vererben

  • Hendrik M. Teschner
  • 2. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Die meisten Menschen denken bei der Weitergabe von Immobilien zuerst an das

Testament. Doch es gibt eine smarte Alternative: die Schenkung zu Lebzeiten.

Besonders bei Grundstücken kann dies steuerlich und rechtlich vorteilhaft sein –

vor allem, wenn es um die Übertragung auf Kinder oder Enkel geht.


In diesem Artikel erfahren Sie, wann sich eine Grundstücksschenkung lohnt,

welche Steuervorteile sie bietet und worauf Sie dabei achten sollten.


Was ist eine Schenkung von Grundstücken?


Bei einer Schenkung überträgt der Eigentümer ein Grundstück oder eine

Immobilie unentgeltlich an eine andere Person – in der Regel innerhalb der Familie.

Anders als beim Erbe geschieht dies bereits zu Lebzeiten, was strategische Vorteile

bietet.


Vorteile der Grundstücksschenkung auf einen Blick:


• Schenkungsteuerliche Freibeträge können mehrfach genutzt werden

• Langfristige Vermögensplanung möglich

• Absicherung durch Wohnrecht oder Nießbrauch

• Vermeidung von Erbstreitigkeiten

  • Reduzierung des steuerpflichtigen Nachlasses


Steuervorteil bei Schenkung in gerader Linie


Besonders attraktiv wird die Schenkung zwischen Verwandten in gerader Linie –

also zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln.


Schenkungsteuer-Freibeträge (alle 10 Jahre nutzbar):

• 400.000 € Freibetrag pro Kind

• 200.000 € Freibetrag pro Enkel

  • 500.000 € bei Ehegatten


💡 Beispiel:

Ein Elternteil schenkt dem Kind ein Grundstück im Wert von 380.000 €. Durch den

Freibetrag bleibt die Schenkung vollständig steuerfrei. Nach 10 Jahren kann eine

weitere steuerfreie Schenkung erfolgen.


Schenkung mit Sicherheiten: Wohnrecht oder Nießbrauch


Viele Immobilieneigentümer möchten ihre Immobilie zwar übertragen, aber weiterhin

darin wohnen oder Einkünfte daraus ziehen.


Hier bietet sich die Schenkung mit Vorbehalt an – zum Beispiel:

• Nießbrauchrecht: Der Schenker darf die Immobilie weiterhin selbst nutzen

oder vermieten und Erträge behalten.

  • Wohnrecht: Der Schenker behält sich das lebenslange Wohnrecht vor.


Diese Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern den Schenker

umfassend ab.


Was sollte bei einer Grundstücksschenkung beachtet werden?


Eine Schenkung will gut geplant sein – sowohl steuerlich, rechtlich als

auch familiär. Wichtig sind:


• Notarielle Beurkundung: Eine Grundstücksschenkung muss notariell

beurkundet werden.

• Grundbuchänderung: Die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch

eingetragen.

• Pflichtteilsrecht: Frühere Schenkungen können bei der

Pflichtteilsberechnung im Erbfall relevant werden.

• Vorweggenommene Erbfolge: Eine Schenkung kann Teil einer

umfassenden Nachlassregelung sein.


Fazit: Grundstücksschenkung als strategischer Baustein der Nachlassplanung


Wer seine Immobilie gezielt zu Lebzeiten übertragen will, kann mit einer

durchdachten Schenkung Steuern sparen, Sicherheit schaffen und Streit

vermeiden. Gerade bei hohen Immobilienwerten lohnt sich eine frühzeitige

Beratung.

 
 
 

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