Hausübertragung zu Lebzeiten: Sicherheit für Eltern und Kinder
- Dr. Nico Schmied

- 26. Sept. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Eltern übertragen oft schon zu Lebzeiten ihr Wohnhaus an die Kinder, um Erbschaftssteuer zu minimieren und die Nachfolge klar zu regeln. Gleichzeitig möchten sie sich das lebenslange Wohnrecht sichern. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die Schenkung rechtlich und steuerlich absichern und weiter im Haus wohnen bleiben.
1. Gründe für die vorweggenommene Übertragung
Erbschafts- und Schenkungssteuer senken durch frühzeitige Nutzung von Freibeträgen
Familienfrieden wahren, weil Kinder informiert werden und Streit vermeiden
Liquiditätsbedarf im Alter durch Nießbrauchsrente decken
Verwaltungsaufwand nach dem Tod reduzieren
2. Steuerliche Freibeträge bei Schenkung
Empfänger | Freibetrag je Schenker alle 10 Jahre |
Kinder | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Ehepartner | 500.000 € |
Bei Übertragungswert über dem Freibetrag fällt Schenkungssteuer an. Frühzeitige Staffelung („Tranchen“) nutzt Freibeträge alle zehn Jahre neu.
3. Nießbrauch als Werterminderung
Ein Nießbrauch sichert Eltern das Wohn- und Nutzungsrecht und mindert gleichzeitig den steuerpflichtigen Wert der Schenkung.
Nießbrauchsvertrag wird notariell beurkundet
Wert des Nießbrauchs richtet sich nach Alter und amtlicher Sterbetafel
Beispiel: 75-jährige Mutter erhält ggf. einen Nießbrauchabschlag von rund 30 %
Nießbrauch schützt Eltern vor Wohnungslosigkeit und senkt die Steuerbasis.
4. Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch
Alternativ oder ergänzend zum Nießbrauch kann ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen werden.
Wohnrecht gilt nur für eigene Nutzung, nicht für Vermietung
Eintragung im Grundbuch garantiert Durchsetzbarkeit gegenüber Dritten
Je klarer und detaillierter definiert (z. B. Räumlichkeiten, Unterhaltspflichten), desto weniger Auslegungsspielraum
5. Gestaltung des Schenkungsvertrags
Notarielle Beurkundung: Gesetzlich vorgeschrieben bei Immobilien
Vertragsbestandteile:
Schenkungszweck und Beteiligte genau benennen
Nießbrauch und/oder Wohnrecht detailliert regeln
Rückfallklauseln (z. B. bei Pflegebedürftigkeit in Heim) aufnehmen
Auszahlungspflichten: Nießbrauchrente oder Unterhalt aus dem Wert des Hauses vereinbaren
6. Weitere Absicherungen
Pflichtteilsverzicht: Kinder verzichten gegen Abfindung auf Pflichtteil, um spätere Ansprüche zu verhindern
Grundpfandrechte: Eltern können als Sicherung ihrer Nießbrauchsrente eine Grundschuld eintragen lassen
Testamentsvollstrecker: Neutraler Dritter überwacht Vertragserfüllung und klärt strittige Fragen
7. Praktische Tipps
Holen Sie ein aktuelles Verkehrswertgutachten ein, um steuerliche Bewertung exakt vorzubereiten.
Nutzen Sie die Freibeträge strategisch alle zehn Jahre neu.
Kombinieren Sie Nießbrauch und Wohnrecht, um maximale Sicherheit zu erzielen.
Vereinbaren Sie klare Regelungen zu Unterhalt, Instandhaltung und Versicherungen.
Lassen Sie sich von Fachanwalt und Steuerberater begleiten, um Haftungsfallen zu vermeiden.
Ein rechtlich sauber gestalteter Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und lebenslangem Wohnrecht schützt Eltern vor dem Verlust ihrer Wohnung und hilft Kindern, Erbschaftssteuer zu sparen und das Haus ohne Konflikte zu übernehmen.
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