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Handlungsfähig bleiben und Werte sichern: Vorsorgevollmacht & Immobilien im Nachlass

  • Hendrik M. Teschner
  • 25. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Eine gut formulierte Vorsorgevollmacht und eine durchdachte Immobilienregelung sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie sorgen dafür, dass wichtige Entscheidungen auch dann getroffen werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, und dass Ihre Immobilien als wertvolle Nachlassbestandteile optimal geschützt werden.


Vorsorgevollmacht: Unentbehrlicher Schutz für Ihre Rechte

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, im Voraus eine vertrauenswürdige Person mit wichtigen Aufgaben zu betrauen. Damit bleiben Sie handlungsfähig, auch wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersgebrechen nicht mehr selbst entscheiden können.

  • Inhalte der Vorsorgevollmacht

    • Gesundheitsfürsorge: Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen oder Ablehnung lebensverlängernder Therapien

    • Vermögensverwaltung: Kontoführung, Immobiliengeschäfte, Steuererklärungen

    • Behördenkontakte: Kommunikation mit Ämtern, Gerichten und Versicherungen


  • Auswahl des Bevollmächtigten

    • Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein

    • Fachliche Kompetenz bei speziellen Immobilienangelegenheiten


  • Form und Registrierung

    • Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift

    • Notarielle Beurkundung empfohlen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden

    • Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister gibt Dritten Erleichterung bei der Prüfung


Immobilien im Nachlass: Chancen und Herausforderungen

Immobilien sind oft der wertvollste Teil des Nachlasses. Ihre Regelung erfordert besondere Aufmerksamkeit, um Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Gestaltungsform

Wirkung im Erbfall

Steuerliche Besonderheit

Nießbrauch

Bevollmächtigter oder Erbe darf Mieteinnahmen nutzen

Wertminderung führt zu geringerem Erbschaftssteuersatz

Wohnrecht

Nutzungsrecht für bestimmte Personen (z.B. Partner)

Keine Einkünfte, aber Vermögensanteil bleibt bestehen

Verkauf mit Teilungserlös

Aufteilung des Erlöses unter Erben

Spekulationsfrist und Grunderwerbsteuer prüfen

  • Bewertung und Gutachten


    Eine professionelle Immobilienbewertung schützt vor Unter- oder Überschätzungen und legt die Basis für faire Erbauseinandersetzungen.

  • Teilungsversteigerung vermeiden


    Durch klare Regelungen im Testament oder Erbvertrag können kostspielige und langwierige Versteigerungsverfahren vermieden werden.

  • Betriebs- und Vermietungsimmobilien


    Sonderregelungen für Betriebsvermögen oder vermietete Objekte können erhebliche Steuerentlastungen bringen.


Praktische Tipps für Ihr Rundum-sorglos-Paket

  1. Kombinieren Sie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament formal sauber miteinander.

  2. Beziehen Sie in die Vollmacht bereits planen­des Immobilienmanagement ein.

  3. Prüfen Sie alle zehn Jahre, ob bevollmächtigte Personen und Immobilienwerte noch aktuell sind.

  4. Legen Sie fest, ob Immobilien verkauft, vermietet oder in Erbengemeinschaften aufgeteilt werden sollen.

  5. Ziehen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Immobiliensachverständigen hinzu.


Vorsorgevollmacht und Immobilienregelung sind keine einmaligen Formalitäten, sondern langfristige Absicherungen. Mit der richtigen Kombination behalten Sie die Kontrolle und schützen Ihre Liebsten vor unerwünschten Überraschungen.

 
 
 

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