Freibeträge, Steuerklassen und Tipps: Ihr Leitfaden zur Erbschaftssteuer
- Dr. Nico Schmied

- 22. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen von einem Verstorbenen auf seine Erben übergeht. Sie bemisst sich am Verkehrswert des Nachlasses abzüglich persönlicher Freibeträge. Das Finanzamt setzt die Steuer nach Anzeige des Erbfalls fest.
Steuerklassen und Freibeträge im Überblick
Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad in drei Steuerklassen eingeordnet. Die Höhe des Freibetrags und der individuelle Steuersatz variieren dabei erheblich. Eine präzise Zuordnung kann mehrere zehntausend Euro Steuern sparen.
Steuerklasse | Zugehörige Personen | Freibetrag | Steuersatz |
I | Ehepartner, Kinder, Stiefkinder | 500.000 € / 400.000 € | 7 – 30 % |
II | Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | 15 – 43 % |
III | Übrige Erwerber | 20.000 € | 30 – 50 % |
Strategien zur Steueroptimierung
Schenkungen zu Lebzeiten: Freibeträge alle zehn Jahre neu ausnutzen und so den steuerpflichtigen Restnachlass reduzieren.
Nießbrauch und Wohnrechte: Durch Nießbrauch mindert sich der unentgeltliche Wert der Immobilie im Erbfall.
Betriebs- und Landwirtschaftsvermögen: Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 85 % des Betriebsvermögens steuerbefreit.
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