Erbrecht bei Ehegatten: Was Ihnen im Todesfall rechtlich zusteht
- Dr. Nico Schmied
- 30. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Was passiert, wenn mein Ehepartner stirbt? – Diese Frage stellen sich viele
Menschen erst, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist. Doch gerade beim Thema
Erbrecht unter Ehegatten bestehen viele Irrtümer. Wer erbt wie viel? Welche Rolle
spielt der Güterstand? Und was gilt ohne Testament?
In diesem Artikel erfahren Sie, was Ehegatten im Erbfall zusteht – und warum eine
rechtzeitige Regelung sinnvoll sein kann.
Ehegattenerbrecht: Was regelt das Gesetz?
Der überlebende Ehegatte ist neben Verwandten des Verstorbenen – wie Kindern,
Eltern oder Geschwistern – gesetzlicher Erbe. Die konkrete Erbquote hängt
allerdings stark davon ab:
1. Welche Verwandten noch leben, und
2. Welcher Güterstand während der Ehe galt (z. B. Zugewinngemeinschaft,
Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
Der Güterstand beeinflusst die Erbquote – was bedeutet das?
In den meisten Fällen leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft –
automatisch, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dieser Güterstand hat
entscheidenden Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht.
Zugewinngemeinschaft – die häufigste Form:
• Der überlebende Ehegatte erhält einen pauschalen Zugewinnausgleich in
Höhe von ¼ des Nachlasses.
• Zusätzlich erbt er den Anteil, der ihm als gesetzlichem Erben zusteht –
meist ein weiteres Viertel, wenn Kinder vorhanden sind.
💡 Beispiel:
Ein Ehepaar lebt in Zugewinngemeinschaft und hat ein gemeinsames Kind. Stirbt ein
Partner, erhält der überlebende Ehegatte ½ des Nachlasses (¼ als Erbteil + ¼ als
pauschaler Zugewinnausgleich), das Kind erhält die andere Hälfte.
Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das
kann im Ergebnis jedoch zu Situationen führen, die nicht dem Willen des
verstorbenen Ehepartners entsprechen – zum Beispiel bei Patchwork-Familien,
Immobilien oder Unternehmen.
Ein individuelles Testament kann diese Risiken vermeiden und klare Regelungen
schaffen – besonders wichtig bei Immobilien, Schulden oder bestehenden Kindern
aus früheren Beziehungen.
Fazit: Ehegatten erben – aber nicht automatisch alles
Der überlebende Ehepartner ist gesetzlich geschützt, doch nicht alleiniger Erbe,
wenn Kinder oder andere Erbberechtigte vorhanden sind. Der Güterstand spielt eine
entscheidende Rolle – und oft ist ein maßgeschneidertes Testament die beste Lösung,
um Streit oder finanzielle Belastungen zu vermeiden.
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