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Erbfall mit Auslandsbezug: Was Sie bei internationalen Nachlässen wissen müssen

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 20. Aug. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Immer häufiger spielen in der Nachlassabwicklung grenzüberschreitende

Aspekte eine Rolle – etwa weil der Erblasser Vermögen im Ausland hatte oder im

Ausland lebte. In solchen Fällen spricht man von einem Erbfall mit Auslandsbezug.

Das bringt besondere Herausforderungen mit sich – rechtlich wie praktisch.


Wann liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug vor?

Ein Erbfall hat internationalen Bezug, wenn z. B.:


• der Erblasser im Ausland gelebt hat

• sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden (z. B. Immobilien, Konten,

Fahrzeuge)

• der Erbe im Ausland lebt

• der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß

  • ein ausländisches Testament existiert


Welches Erbrecht gilt?


Diese Frage ist oft entscheidend – denn in jedem Land gelten andere Regeln zur

Erbfolge, Pflichtteilen oder Formvorschriften.

Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) im Jahr 2015 gilt:


Es gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt

seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.


Wer also zuletzt in Spanien lebte, dessen Nachlass unterliegt grundsätzlich

dem spanischen Erbrecht – auch wenn er deutscher Staatsbürger war.


Tipp: In einem Testament kann eine sogenannte Rechtswahl getroffen werden –

z. B. zugunsten des deutschen Erbrechts (§ 22 EuErbVO).


Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)


Wenn Nachlassgegenstände im EU-Ausland liegen (z. B. eine Ferienimmobilie in

Italien), ist in vielen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) erforderlich.


Wichtige Merkmale des ENZ:

• Es gilt in allen EU-Mitgliedstaaten – außer in Dänemark

• Es weist die Erbenstellung oder die Befugnis zur

Nachlassverwaltung nach

• Es erleichtert den Zugriff auf Bankkonten, Grundbucheinträge oder Immobilien

  • Es wird in Deutschland vom Nachlassgericht ausgestellt


Ohne ENZ kann es schwierig oder sogar unmöglich sein, über Nachlasswerte im

Ausland zu verfügen.

 
 
 

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