Erbe ausschlagen – Wann es sinnvoll ist und was Sie beachten müssen
- Dr. Nico Schmied

- 28. Juli 2025
- 2 Min. Lesezeit
Ein Erbfall bedeutet nicht immer Reichtum. Was viele nicht wissen: Wer eine
Erbschaft annimmt, übernimmt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. In
bestimmten Fällen kann es daher wirtschaftlich und rechtlich klüger sein, das Erbe
auszuschlagen. Doch Vorsicht – Fristen, Formvorgaben und finanzielle Folgen
machen dieses Thema komplex. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei erklären wir
Ihnen, was Sie beachten müssen.
Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen im Rahmen
der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über – inklusive aller Schulden. Wer das
nicht möchte, hat die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Diese Entscheidung
muss jedoch gut überlegt und vor allem rechtzeitig getroffen werden.
Wann ist das Ausschlagen einer Erbschaft sinnvoll?
In folgenden Fällen kann eine Ausschlagung empfehlenswert sein:
• Überschuldeter Nachlass: Übersteigen die Schulden den Wert des Erbes,
kann eine Ausschlagung vor finanziellen Nachteilen schützen.
• Persönliche Gründe: Manchmal möchten Angehörige bewusst auf ein Erbe
verzichten, etwa aus familiären oder moralischen Gründen.
• Zugewinngemeinschaft: Für Ehepartner kann es aus steuerlichen oder
güterrechtlichen Gründen günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen.
Achtung: Frist von sechs Wochen!
Die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem Sie
vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Diese Frist ist gesetzlich
geregelt (§ 1944 BGB) und nicht verlängerbar.
Kann man nur einen Teil der Erbschaft ausschlagen?
Nein. Das Gesetz (§ 1950 BGB) erlaubt nur die vollständige Ausschlagung der
Erbschaft. Eine Teilausschlagung – zum Beispiel nur die Schulden – ist nicht möglich.
Welche rechtlichen Folgen hat eine Ausschlagung?
Eine ausgeschlagene Erbschaft gilt als nicht angenommen. Sie fällt automatisch an
den nächsten Erben in der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge. Wichtig:
Auch Pflichtteilsansprüche können durch die Ausschlagung entfallen – allerdings
gibt es hier Ausnahmen, die individuell geprüft werden müssen.
Wo und wie muss ich das Erbe ausschlagen?
Die Ausschlagung muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Es gibt
zwei Möglichkeiten:• Zur Niederschrift beim Nachlassgericht
• In öffentlich beglaubigter Form, z. B. durch einen Notar
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten einer Erbausschlagung sind überschaubar:
• Bei überschuldetem Nachlass: ca. 30 Euro
• In anderen Fällen: richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Nachlasses
gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Warum Sie sich rechtlich beraten lassen sollten
Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, kann weitreichende Folgen haben –
sowohl für Sie als auch für andere Angehörige. Deshalb ist es dringend ratsam,
rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre
individuelle Situation prüfen und Sie vor finanziellen Fehlentscheidungen bewahren.
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