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Erbe ausschlagen – Wann es sinnvoll ist und was Sie beachten müssen

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 28. Juli 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Erbfall bedeutet nicht immer Reichtum. Was viele nicht wissen: Wer eine

Erbschaft annimmt, übernimmt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. In

bestimmten Fällen kann es daher wirtschaftlich und rechtlich klüger sein, das Erbe

auszuschlagen. Doch Vorsicht – Fristen, Formvorgaben und finanzielle Folgen

machen dieses Thema komplex. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei erklären wir

Ihnen, was Sie beachten müssen.


Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?


Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen im Rahmen

der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über – inklusive aller Schulden. Wer das

nicht möchte, hat die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Diese Entscheidung

muss jedoch gut überlegt und vor allem rechtzeitig getroffen werden.


Wann ist das Ausschlagen einer Erbschaft sinnvoll?


In folgenden Fällen kann eine Ausschlagung empfehlenswert sein:


• Überschuldeter Nachlass: Übersteigen die Schulden den Wert des Erbes,

kann eine Ausschlagung vor finanziellen Nachteilen schützen.

• Persönliche Gründe: Manchmal möchten Angehörige bewusst auf ein Erbe

verzichten, etwa aus familiären oder moralischen Gründen.

• Zugewinngemeinschaft: Für Ehepartner kann es aus steuerlichen oder

güterrechtlichen Gründen günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen.


Achtung: Frist von sechs Wochen!


Die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem Sie

vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Diese Frist ist gesetzlich

geregelt (§ 1944 BGB) und nicht verlängerbar.


Kann man nur einen Teil der Erbschaft ausschlagen?


Nein. Das Gesetz (§ 1950 BGB) erlaubt nur die vollständige Ausschlagung der

Erbschaft. Eine Teilausschlagung – zum Beispiel nur die Schulden – ist nicht möglich.


Welche rechtlichen Folgen hat eine Ausschlagung?


Eine ausgeschlagene Erbschaft gilt als nicht angenommen. Sie fällt automatisch an

den nächsten Erben in der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge. Wichtig:

Auch Pflichtteilsansprüche können durch die Ausschlagung entfallen – allerdings

gibt es hier Ausnahmen, die individuell geprüft werden müssen.


Wo und wie muss ich das Erbe ausschlagen?


Die Ausschlagung muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Es gibt

zwei Möglichkeiten:• Zur Niederschrift beim Nachlassgericht

• In öffentlich beglaubigter Form, z. B. durch einen Notar

Welche Kosten entstehen?


Die Kosten einer Erbausschlagung sind überschaubar:

• Bei überschuldetem Nachlass: ca. 30 Euro

• In anderen Fällen: richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Nachlasses

gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)


Warum Sie sich rechtlich beraten lassen sollten

Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, kann weitreichende Folgen haben –

sowohl für Sie als auch für andere Angehörige. Deshalb ist es dringend ratsam,

rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre

individuelle Situation prüfen und Sie vor finanziellen Fehlentscheidungen bewahren.

 
 
 

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