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Digitaler Nachlass: Was passiert mit E-Mails, Online-Konten & Social Media nach dem Tod?

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 13. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

In Zeiten von Cloud-Diensten, Social Media und Online-Banking hinterlässt fast jeder

Mensch auch einen digitalen Nachlass – häufig ohne es zu wissen. Doch was

passiert nach dem Tod mit diesen digitalen Spuren? Wer darf darauf zugreifen? Und

wie kann man vorsorgen?


Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass zählen alle digitalen Spuren und Zugänge, die eine Person

im Internet oder auf elektronischen Geräten hinterlässt. Dazu gehören u. a.:


• E-Mail-Konten (z. B. Gmail, GMX, Outlook)

• Social-Media-Profile (z. B. Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn)

• Zugänge zu Cloud-Speichern (z. B. iCloud, Dropbox, Google Drive)

• Online-Shops, Kundenkonten, Abos

• Streamingdienste & Gaming-Accounts

  • Kryptowährungen & Onlinebanking-Zugänge


All diese Inhalte und Zugänge können wertvoll oder rechtlich relevant sein – und

oft besteht Handlungsbedarf für die Erben.


Wer erbt den digitalen Nachlass?

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 (Az.

III ZR 183/17) hat Klarheit geschaffen:

Digitale Inhalte und Zugänge gehen genauso wie materielle Gegenstände auf

die Erben über.


Das bedeutet: Die Erben dürfen auf E-Mail-Verläufe, Verträge oder gespeicherte

Daten zugreifen – selbst bei persönlichen oder sensiblen Inhalten. Anbieter wie

Facebook oder Google dürfen den Zugriff nicht verweigern.


Häufige Probleme in der Praxis

Trotz der Rechtslage gibt es zahlreiche Stolpersteine:

• ❌ Erben kennen Passwörter und Nutzernamen nicht

• ❌ Geräte sind verschlüsselt oder mit Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt

• ❌ Laufende Kosten (z. B. Abos, Domains) laufen weiter

• ❌ Wichtige Verträge oder Rechnungen liegen nur digital vor

  • ❌ Kein Überblick über digitale Vermögenswerte (z. B. Kryptowährungen)


Vorsorge für den digitalen Nachlass: So können Sie regeln, was mit Ihren

Daten passiert

Viele Anbieter ermöglichen heute bereits individuelle Regelungen im Fall des Todes:

✅ Google bietet eine Kontoinaktivitätsfunktion, mit der eine Vertrauensperson

automatisch Zugriff erhält

✅ Facebook ermöglicht die Benennung eines Nachlasskontakts oder die

automatische Umwandlung in einen Gedenkzustand

✅ In vielen Fällen können Sie mit Passwortmanagern, Digital-Vorsorgekarten oder

Testamentsergänzungen vorsorgen


Unser Tipp: Legen Sie zu Lebzeiten fest, wer Zugriff auf Ihre digitalen Konten erhält

– und halten Sie Zugangsdaten gesichert, z. B. in einem verschlossenen Umschlag

beim Testament.


Fazit: Digitales Erbe – ein oft unterschätzter Teil der Nachlassplanung


Der digitale Nachlass gehört heute zum Leben dazu – und damit auch zum Tod. Wer

vorsorgt, schützt Angehörige vor Unsicherheit, Kosten und rechtlichen

Auseinandersetzungen.

 
 
 

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