Der Erbschein: Wann Sie ihn brauchen – und wie Sie ihn bekommen
- Hendrik M. Teschner
- 8. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Nach dem Tod eines Angehörigen stellt sich oft schnell die Frage: „Was brauche
ich, um auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen oder eine Immobilie auf
mich umschreiben zu lassen?“
In vielen Fällen ist die Antwort: ein Erbschein. Doch was genau ist das? Wann
benötigen Sie ihn – und wann nicht? Und wie erhalten Sie ihn möglichst
unkompliziert?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer
Erbe geworden ist – und in welchem Umfang (z. B. Allein- oder Miterbe).
Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Grundbuchamt, Behörden oder
Versicherungen, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn
✅ keine notarielle Verfügung von Todes wegen (z. B. ein notarielles Testament
oder Erbvertrag) vorliegt,
✅ ein Grundstück oder eine Immobilie auf den Erben umgeschrieben werden
soll,
✅ Banken oder Versicherungen explizit einen Erbschein verlangen,
✅ ein Konto des Erblassers aufgelöst oder umgeschrieben werden soll,
✅ mehrere Erben gemeinsam handeln müssen, etwa bei Erbengemeinschaften.
Wann brauche ich keinen Erbschein?
Wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt, reicht
dieses Dokument in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll oft aus – insbesondere
bei Banken und Grundbuchämtern.
In diesen Fällen können Sie sich den Erbschein sparen und so Zeit und
Kosten vermeiden.
Wie bekomme ich einen Erbschein?
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins erfolgt beim zuständigen
Nachlassgericht – alternativ über einen Notar.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses (§ 40 GNotKG).
Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 200.000 € liegen die Gebühren für den
Erbschein (inkl. eidesstattlicher Versicherung) bei etwa 450 €.
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