Das Vermächtnis: Einzelne Gegenstände gezielt vererben
- Hendrik M. Teschner
- 18. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Nicht immer soll der gesamte Nachlass unter Erben aufgeteilt werden. Manchmal
möchte der Erblasser bestimmten Personen konkrete Dinge – z. B. ein Gemälde,
eine Uhr oder eine Immobilie – vermachen, ohne sie als Erben einzusetzen. Dafür
gibt es das Vermächtnis.
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der
Erblasser eine einzelne Person berechtigt, einen konkreten
Vermögensvorteil aus dem Nachlass zu erhalten – ohne diese zur Erbin oder
zum Erben zu machen.
Die begünstigte Person wird Vermächtnisnehmer genannt.
Beispiele für typische Vermächtnisse:
• Eine bestimmte Immobilie geht an ein Patenkind
• Der Schmuck soll an eine Freundin übergehen
• Eine Geldsumme wird einem gemeinnützigen Verein vermacht
Der Hausrat soll an die Pflegekraft fallen
Unterschiede zum Erbe:
Vermächtnis | Erbe |
Einzelner Gegenstand oder Geldbetrag | Gesamtrechtsnachfolge (gesamter Nachlass oder Bruchteile) |
Kein Miterbe - keine Verwaltungsrechte | Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich |
Hat nur einen Anspruch auf Herausgabe | Wird unmittelbar Rechtsnachfolger des Erblassers |
Wie wird ein Vermächtnis geregelt?
Ein Vermächtnis muss in einer letztwilligen Verfügung – also
im Testament oder Erbvertrag – enthalten sein. Wichtig: Es sollte klar sein, wer was
erhalten soll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechte und Pflichten beim Vermächtnis
• Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben auf
Herausgabe oder Erfüllung des Vermächtnisses
• Der Erbe ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen
• Im Zweifel muss der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch ggf. gerichtlich
geltend machen
Vorsicht bei Schulden!
Ein Vermächtnis wird nur erfüllt, wenn der Nachlass ausreichend groß ist. Bei
Überschuldung kann es leer ausgehen. Eine rechtssichere Nachlassplanung hilft,
dies zu vermeiden.
Fazit: Mit dem Vermächtnis gezielt bedenken
Ein Vermächtnis ist ein flexibles Werkzeug, um bestimmte Menschen oder
Organisationen mit Einzelgegenständen oder Geldbeträgen zu bedenken – ohne sie
in die oft komplizierte Erbengemeinschaft einzubeziehen.
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