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Das Vermächtnis: Einzelne Gegenstände gezielt vererben

  • Hendrik M. Teschner
  • 18. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Nicht immer soll der gesamte Nachlass unter Erben aufgeteilt werden. Manchmal

möchte der Erblasser bestimmten Personen konkrete Dinge – z. B. ein Gemälde,

eine Uhr oder eine Immobilie – vermachen, ohne sie als Erben einzusetzen. Dafür

gibt es das Vermächtnis.


Was ist ein Vermächtnis?


Ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der

Erblasser eine einzelne Person berechtigt, einen konkreten

Vermögensvorteil aus dem Nachlass zu erhalten – ohne diese zur Erbin oder

zum Erben zu machen.


Die begünstigte Person wird Vermächtnisnehmer genannt.


Beispiele für typische Vermächtnisse:

• Eine bestimmte Immobilie geht an ein Patenkind

• Der Schmuck soll an eine Freundin übergehen

• Eine Geldsumme wird einem gemeinnützigen Verein vermacht

  • Der Hausrat soll an die Pflegekraft fallen


Unterschiede zum Erbe:


Vermächtnis

Erbe

Einzelner Gegenstand oder Geldbetrag

Gesamtrechtsnachfolge (gesamter Nachlass oder Bruchteile)

Kein Miterbe - keine Verwaltungsrechte

Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich

Hat nur einen Anspruch auf Herausgabe

Wird unmittelbar Rechtsnachfolger des Erblassers


Wie wird ein Vermächtnis geregelt?


Ein Vermächtnis muss in einer letztwilligen Verfügung – also

im Testament oder Erbvertrag – enthalten sein. Wichtig: Es sollte klar sein, wer was

erhalten soll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


Rechte und Pflichten beim Vermächtnis


• Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben auf

Herausgabe oder Erfüllung des Vermächtnisses

• Der Erbe ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen

• Im Zweifel muss der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch ggf. gerichtlich

geltend machen


Vorsicht bei Schulden!


Ein Vermächtnis wird nur erfüllt, wenn der Nachlass ausreichend groß ist. Bei

Überschuldung kann es leer ausgehen. Eine rechtssichere Nachlassplanung hilft,

dies zu vermeiden.


Fazit: Mit dem Vermächtnis gezielt bedenken


Ein Vermächtnis ist ein flexibles Werkzeug, um bestimmte Menschen oder

Organisationen mit Einzelgegenständen oder Geldbeträgen zu bedenken – ohne sie

in die oft komplizierte Erbengemeinschaft einzubeziehen.

 
 
 

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