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Das Testament – Ihr Instrument für individuelle Erbgestaltung

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • 28. Juli 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Das Testament ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere

in den §§ 2064 ff., geregelt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass individuell

zu regeln und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.


Warum ein Testament erstellen?


Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der das Vermögen an die nächsten

Angehörigen verteilt wird. Möchten Sie jedoch bestimmte Personen oder

Organisationen bevorzugen, Vermächtnisse festlegen oder die Verteilung Ihres

Vermögens selbst steuern, ist ein Testament die passende Lösung. Besonders bei der

Vererbung von größeren Vermögenswerten oder Unternehmen ist ein Testament

ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Wünsche wirkungsvoll umzusetzen.


Wer kann erben?


• Einzelpersonen (z. B. Kinder, Partner, Freunde)

• Mehrere Personen gemeinsam (Erbengemeinschaft)

  • Organisationen, wie Kirchen oder wohltätige Vereine (z. B. im Tierschutz)


Was ist bei der Errichtung des Testaments zu beachten?


• Eigenhändiges Testament: Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein (§

2247 Abs. 1 BGB).

• als Alternative dazu besteht das öffentliche Testament: Bei diesem wird die

Niederschrift von einem Notar beurkundet

• Unterschrift: Das Testament muss eigenhändig mit Vor- und Nachnamen

unterschrieben werden. Wichtig ist auch, dass die Unterschrift das Dokument

abschließen muss.

• Angaben zum Ort und Datum: Diese Angaben sind wichtig, da ein späteres

Testament ein früheres außer Kraft setzt.

• Persönliche Errichtung: Die Erstellung darf nur durch den Erblasser erfolgen;

eine Stellvertretung ist nicht zulässig.

• Testierfähigkeit: Der Erblasser muss zum Zeitpunkt der Testamentserstellung

testierfähig sein. Bei Anzeichen von Demenz sollte frühzeitig eine rechtliche

Regelung getroffen werden.


Warum sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren?


Unvollständige oder formfehlende Testamente können im Erbfall zu Unwirksamkeit

und Streit führen. Zudem sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig und auch

steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein erfahrener Anwalt hilft, die richtige Lösung

für Ihre individuelle Situation zu finden und so spätere Konflikte zu vermeiden.

Besonders bei Themen wie Ehe, Güterständen und Immobilien ist eine professionelle

Beratung unerlässlich, um Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen.





Was kann im Testament geregelt werden?


Die Möglichkeiten sind vielfältig, beispielsweise:

• Die Erbeinsetzung bestimmter Personen

• Die Festlegung von Vor- und Nacherbfolge

• Enterbung einzelner Familienmitglieder• der Einsatz von Ersatzerben (z. B. bei vorzeitigem Tod eines Erben)

• die Erteilung von Auflagen, z. B. für die Pflege eines Grabes

  • Vermächtnisse, also bestimmte Zuwendungen an Dritte


Wo sollte das Testament aufbewahrt werden?


• Bei einem Notar: Das ist der sicherste Ort, allerdings fallen Gebühren an.

• Zuhause: Einfach, aber riskant – im Fall des Falles kann es verloren gehen oder

im Extremfall sogar beiseitegeschafft werden.

• Beim Rechtsanwalt: Ebenso möglich; dieser kann das Testament sicher

verwahren.


Was kosten Testamente?


• Notarielle Testamente: Die Gebühren sind in der Regel überschaubar und meist

günstiger als die später anfallenden Kosten für einen Erbschein, der

beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken benötigt wird

• Rechtsanwaltliche Testamente: Kosten richten sich nach der Gebührenordnung

oder individueller Vereinbarung.

Je nach Rechtsschutzversicherung ist es möglich, dass beispielsweise die

Anwaltskosten bei der Erstellung von Testamenten von der Versicherung getragen

werden.


Besonderheiten bei Ehegatten:

Ehegatten können gemeinsam ein sogenanntes Ehegattentestament aufsetzen, das

von beiden unterschrieben wird. Besonders beliebt ist das Berliner Testament, bei

dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst

nach dem Tod beider Erben profitieren.

 
 
 

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