Auskunftsanspruch für Erben: Rechte und Pflichten nach dem Erbfall
- Dr. Nico Schmied

- 24. Sept. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Nach dem Tod eines Erblassers stehen Erben oft vor einem komplexen Nachlass: Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Grundstücke, Wertpapiere und persönliche Gegenstände müssen erfasst werden. Der gesetzliche Auskunftsanspruch hilft Erben, Klarheit zu gewinnen und die Nachlassabwicklung planbar zu gestalten.
Gesetzliche Grundlagen
Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 2314 BGB. Danach kann jeder Miterbe von jedem anderen Auskunft über den Nachlass verlangen. Ziel ist es, ein vollständiges Bild des Nachlasses zu erhalten, damit Erben ihre Rechte wirksam wahrnehmen und Haftungsrisiken erkennen können.
Wer hat Anspruch und gegen wen?
Anspruchsberechtigt:
Jeder Erbe, der die Erbschaft angenommen hat (unbeschränkt oder unter Inventarhaftung)
Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte in eingeschränktem Umfang
Anspruchsgegner:
Jeder Miterbe, der bereits Kenntnis von Teilen des Nachlasses hat
Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, wenn sie eingesetzt wurden
Umfang des Auskunftsrechts
Der Auskunftsanspruch umfasst alle Tatsachen, die für die Ermittlung des Nachlassumfangs relevant sind:
Vermögenswerte
Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen
Verbindlichkeiten
Hypotheken, Kredite, Steuerschulden, offene Rechnungen
Beispiele und Verfügungen
Testamente, Erbverträge, Schenkungsurkunden der letzten Jahre
Weitere Rechtsfragen
Nießbrauch, Wohnrechte, Auflagen
Voraussetzungen und formales Verfahren
Antrag stellen
Schriftlich beim Miterben, notfalls förmlich per Einschreiben
Konkrete Bezeichnung
So präzise wie möglich: „Auskunft zu Konten bei Bank X, Stand Dezember 2024“
Fristsetzung
Üblich sind 14 bis 30 Tage zur Beantwortung
Bei Verweigerung
Gerichtliche Geltendmachung vor dem Nachlassgericht oder Zivilgericht
Fristen und Durchsetzung
Keine feste gesetzliche Frist, aber zügige Geltendmachung empfehlenswert
Gerichtlicher Mahnbescheid möglich, wenn Auskunft trotz Fristsetzung ausbleibt
Klage auf Auskunft und, falls erforderlich, Klage auf Herausgabe Bereits im ersten Schreiben auf gerichtliche Schritte hinweisen, um Druck zu erzeugen.
Folgen mangelhafter Auskunft
Versagung von Haftungsbegrenzungen (z. B. Inventarhaftung): Erbe haftet mit Privatvermögen
Schadenersatzpflicht, wenn bewusst unvollständige oder falsche Angaben gemacht werden
Verzögerung der Erbauseinandersetzung und zusätzliche Kosten
Praktische Tipps für Erben
Informieren Sie sich frühzeitig über vermutete Vermögenswerte und Verträge
Nutzen Sie Kontakte des Erblassers: Banken, Steuerberater, Notar
Dokumentieren Sie jedes Auskunftsgesuch und die Antworten schriftlich
Prüfen Sie Nachlassverzeichnisse auf Vollständigkeit und Plausibilität
Beauftragen Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar
Fazit
Der Auskunftsanspruch ist ein zentrales Instrument für Erben, um den Nachlass transparent und sicher abzuwickeln. Wer sein Recht kennt und konsequent durchsetzt, vermeidet Haftungsrisiken und bereitet eine reibungslose Erbauseinandersetzung vor.
Kommentare