Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Dr. Nico Schmied
- vor 14 Minuten
- 2 Min. Lesezeit
Wenn keine testamentarische Regelung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie
bestimmt genau, wer erbt – in welcher Reihenfolge und mit welchem Anteil.
Viele Menschen gehen davon aus, dass „automatisch alles an den Ehepartner geht“
– das ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum.
Erfahren Sie hier, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wer zu den gesetzlichen
Erben gehört und wann eine Testamentsgestaltung sinnvoll ist.
Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn
• kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist,
• ein vorhandenes Testament unwirksam ist, oder
ein gesetzlicher Erbe nicht ausschlägt, obwohl Schulden bestehen.
Sie ist in den §§ 1922 ff. BGB geregelt und sieht eine hierarchische Einteilung der
Erben in Ordnungen vor.
Wer gehört zu den gesetzlichen Erben?
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet drei Ordnungen von Erben. Innerhalb
dieser Gruppen wird nach dem sogenannten Parentelsystem vererbt – je näher die
Verwandtschaft, desto höher der Anspruch:
Erben 1. Ordnung (§ 1924 BGB):
• Kinder des Erblassers
• Enkelkinder, wenn das Kind vorverstorben ist
Haben Kinder des Erblassers geerbt, sind nachrangige Ordnungen ausgeschlossen.
Erben 2. Ordnung (§ 1925 BGB):
• Eltern des Erblassers
• Geschwister, Nichten und Neffen
Nur relevant, wenn keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind.
Erben 3. Ordnung (§ 1926 BGB):
• Großeltern des Erblassers
• Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen
Nur dann erbberechtigt, wenn weder 1. noch 2. Ordnung besteht.
Wichtig: Verwandte einer niedrigeren Ordnung sind grundsätzlich von der
Erbfolge ausgeschlossen, solange auch nur ein Erbe höherer Ordnung lebt
(§ 1930 BGB).
Welche Rolle spielt der Ehegatte?
Der Ehepartner gehört nicht zu den Ordnungen, hat jedoch ein eigenes gesetzliches
Erbrecht (§ 1931 BGB). Die Höhe seines Erbteils hängt ab von:
dem Güterstand der Ehe (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung,
Gütergemeinschaft),
und davon, welche Verwandten noch leben.
Beispiel (Zugewinngemeinschaft):
• Ehepartner + 1 Kind → Ehegatte erhält ½
• Ehepartner + 2 Kinder → Ehegatte erhält ⅓
(Der gesetzliche Erbteil wird pauschal um ¼ wegen des Zugewinns erhöht.)
Warum ein Testament oft besser ist:
Die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer gerecht – vor allem bei:
• Patchwork-Familien,
• Unternehmen im Nachlass,
• Immobilienbesitz,
• oder wenn Sie bestimmte Personen besonders berücksichtigen oder
ausschließen möchten.
Ein individuell gestaltetes Testament kann klare Verhältnisse schaffen, Streit
vermeiden und oft auch steuerlich günstiger sein.
Fazit: Die gesetzliche Erbfolge ist nur die zweitbeste Lösung
Wer sich auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, gibt die Kontrolle über seinen
Nachlass ab. In vielen Fällen führt sie zu ungewollten Ergebnissen – gerade bei
Immobilien oder größeren Vermögen.
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