Das Berliner Testament: Gemeinsame Nachlassregelung für Ehegatten
- Dr. Nico Schmied
- vor 3 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Viele Ehepaare wünschen sich, dass nach dem eigenen Tod zunächst der Partner
abgesichert ist – und erst danach die Kinder erben. Genau diesem Wunsch entspricht
das sogenannte Berliner Testament – eine besondere Form des gemeinschaftlichen
Testaments.
Was genau das Berliner Testament regelt, welche Vorteile es bietet und
welche Fallstricke – insbesondere steuerlich –zu beachten sind, erfahren Sie in
diesem Beitrag.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird.
Kerninhalt:
Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des
länger lebenden Partners erben die gemeinsamen Kinder oder andere benannte
Personen.
Vorteile des Berliner Testaments
Absicherung des überlebenden Ehepartners
Der länger lebende Ehegatte erhält das gesamte Vermögen und bleibt finanziell
unabhängig.
Vermögen bleibt in der Familie
Durch klare Regelungen wird sichergestellt, dass das Familienvermögen bei den
eigenen Kindern bleibt.
Vermeidung von Streitigkeiten
Ein gemeinsames Testament schafft klare Verhältnisse – gerade bei Immobilien,
Unternehmen oder größeren Vermögen.
Welche steuerlichen Nachteile kann es geben?
Trotz seiner Vorteile birgt das Berliner Testament auch steuerliche Risiken –
besonders bei hohem Vermögen:
• Beim Tod des ersten Ehegatten fällt noch keine Erbschaftsteuer an – der
überlebende Partner profitiert vom hohen Freibetrag (500.000 €).
• Doch beim zweiten Erbfall kann es teuer werden: Die Kinder müssen
dann den gesamten Nachlass auf einmal versteuern, obwohl auch sie „nur“
400.000 € pro Kind steuerfrei erhalten.
Tipp: Durch frühzeitige Gestaltung – z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten oder
Testamentsanpassungen – lassen sich diese steuerlichen Nachteile oft mildern.
Gestaltungsmöglichkeiten im Berliner Testament
Ein Berliner Testament muss nicht starr sein. Es kann mit flexiblen Klauseln an Ihre
Wünsche angepasst werden:
• Änderungsklausel: Der überlebende Ehegatte kann das Testament nach dem
Tod des Partners noch ändern – z. B. wenn sich familiäre Verhältnisse
verändern.
• Wiederverheiratungsklausel: Schutz vor dem Zugriff neuer Partner auf das
Familienvermögen.
• Pflichtteilsstrafklausel: Verhindert, dass Kinder beim ersten Todesfall ihren
Pflichtteil einfordern und damit die wirtschaftliche Lage des überlebenden
Elternteils belasten.
Ist das Berliner Testament bindend?
Ja – ein Berliner Testament ist nach dem ersten Todesfall in der Regel bindend.
Änderungen durch den überlebenden Ehegatten sind dann nur möglich, wenn dies
ausdrücklich im Testament vorgesehen ist.
Fazit: Berliner Testament – beliebt, aber nicht für jeden die beste Lösung
Das Berliner Testament ist ein praktisches Instrument, um Ehepartner abzusichern
und das Familienvermögen zu erhalten. Doch es muss gut durchdacht sein – vor allem
mit Blick auf steuerliche Folgen und spätere Änderungsmöglichkeiten.
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