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Das Berliner Testament: Gemeinsame Nachlassregelung für Ehegatten

  • Autorenbild: Dr. Nico Schmied
    Dr. Nico Schmied
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Ehepaare wünschen sich, dass nach dem eigenen Tod zunächst der Partner

abgesichert ist – und erst danach die Kinder erben. Genau diesem Wunsch entspricht

das sogenannte Berliner Testament – eine besondere Form des gemeinschaftlichen

Testaments.


Was genau das Berliner Testament regelt, welche Vorteile es bietet und

welche Fallstricke – insbesondere steuerlich –zu beachten sind, erfahren Sie in

diesem Beitrag.


Was ist ein Berliner Testament?


Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von Ehegatten

oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird.


Kerninhalt:

Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des

länger lebenden Partners erben die gemeinsamen Kinder oder andere benannte

Personen.


Vorteile des Berliner Testaments


Absicherung des überlebenden Ehepartners

Der länger lebende Ehegatte erhält das gesamte Vermögen und bleibt finanziell

unabhängig.


Vermögen bleibt in der Familie

Durch klare Regelungen wird sichergestellt, dass das Familienvermögen bei den

eigenen Kindern bleibt.


Vermeidung von Streitigkeiten

Ein gemeinsames Testament schafft klare Verhältnisse – gerade bei Immobilien,

Unternehmen oder größeren Vermögen.


Welche steuerlichen Nachteile kann es geben?


Trotz seiner Vorteile birgt das Berliner Testament auch steuerliche Risiken –

besonders bei hohem Vermögen:


• Beim Tod des ersten Ehegatten fällt noch keine Erbschaftsteuer an – der

überlebende Partner profitiert vom hohen Freibetrag (500.000 €).


• Doch beim zweiten Erbfall kann es teuer werden: Die Kinder müssen

dann den gesamten Nachlass auf einmal versteuern, obwohl auch sie „nur“

400.000 € pro Kind steuerfrei erhalten.


Tipp: Durch frühzeitige Gestaltung – z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten oder

Testamentsanpassungen – lassen sich diese steuerlichen Nachteile oft mildern.



Gestaltungsmöglichkeiten im Berliner Testament

Ein Berliner Testament muss nicht starr sein. Es kann mit flexiblen Klauseln an Ihre

Wünsche angepasst werden:


• Änderungsklausel: Der überlebende Ehegatte kann das Testament nach dem

Tod des Partners noch ändern – z. B. wenn sich familiäre Verhältnisse

verändern.

• Wiederverheiratungsklausel: Schutz vor dem Zugriff neuer Partner auf das

Familienvermögen.

• Pflichtteilsstrafklausel: Verhindert, dass Kinder beim ersten Todesfall ihren

Pflichtteil einfordern und damit die wirtschaftliche Lage des überlebenden

Elternteils belasten.


Ist das Berliner Testament bindend?


Ja – ein Berliner Testament ist nach dem ersten Todesfall in der Regel bindend.

Änderungen durch den überlebenden Ehegatten sind dann nur möglich, wenn dies

ausdrücklich im Testament vorgesehen ist.


Fazit: Berliner Testament – beliebt, aber nicht für jeden die beste Lösung


Das Berliner Testament ist ein praktisches Instrument, um Ehepartner abzusichern

und das Familienvermögen zu erhalten. Doch es muss gut durchdacht sein – vor allem

mit Blick auf steuerliche Folgen und spätere Änderungsmöglichkeiten.

 
 
 

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