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Der Pflichtteilsanspruch

  • Autorenbild: Leonie Uhlich
    Leonie Uhlich
  • 21. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Juli

Ein Pflichtteilsanspruch ist das gesetzlich festgelegte Recht von bestimmten nahen Verwandten, auch dann einen Teil des Erbes zu erhalten, wenn der Erblasser sie in seinem Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt hat. Dies dient dem Schutz der engen Familienangehörigen vor einer vollständigen Enterbung.

In Deutschland betrifft der Pflichtteilsanspruch vor allem folgende Personen:

  • Kinder des Erblassers

  • Ehegatten (oder eingetragene Lebenspartner)

  • Eltern des Erblassers (wenn keine Kinder vorhanden sind)


Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?


Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Wenn ein Kind normalerweise ein Viertel des Erbes nach gesetzlicher Erbfolge erben würde, beträgt der Pflichtteil davon die Hälfte, also ein Achtel des gesamten Erbes.

Wann kann der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden?


Der Pflichtteilsanspruch kann nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden, wenn man als pflichtteilsberechtigte Person durch das Testament oder die Erbfolge nicht bedacht wurde. Dieser Anspruch muss in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und des Testaments geltend gemacht werden.

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen und Möglichkeiten, den Pflichtteil zu mindern oder zu entziehen, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Erben gegenüber dem Erblasser.

 
 
 

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